§ 163 — ABGB
Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen.
Keine verfassungsmäßigen Bedenken gegen § 163 ABGB aF.…
Die Überschwängerung wird theoretisch anerkannt, reicht daher zur Widerlegung der Vermutung des § 163 ABGB nicht aus (unter Ablehnung der Entscheidung EvBl 1961/168).…
Zulässigkeit eines Anspruchsverzichtes im Verfahren nach § 163 ABGB.…
Anthropologisch - erbbiologische Begutachtung ist ein geeignetes Beweismittel zur Widerlegung der Rechtsvermutung des § 163 ABGB (SZ 22/164).…
Ob eine wissenschaftliche Methode zur Widerlegung der Vermutung des § 163 ABGB verläßlich ist, gehört zur Beweiswürdigung.…
Die Frage, ob die Vermutung des § 163 ABGB durch die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens als widerlegt anzusehen sei, ist nicht eine reine Beweisfrage, sondern auch eine Rechtsfrage. Der OGH hat daher diese Frage zu…
§ 163 Abs 1 ABGB hat die Vaterschaftsvermutung des § 163 ABGB aF beibehalten; die bisherige Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Nachweis der Beiwohnung erbracht gilt und daher die Umkehrung der Beweislast eintritt, kann daher…
Solange der gerichtliche Vergleich, in dem der nach § 163 ABGB Beklagte seine Vaterschaft anerkannte, in Kraft steht, kann kein anderer als Vater belangt werden.…
163 Abs 2 erster Halbsatz ABGB wollte der Gesetzgeber noch nicht wesentlich von der bisherigen Rechtslage abweichen. Der Beklagte, für den die Vaterschaftsvermutung des § 163 Abs 1 ABGB gilt, hat nachzuweisen, daß die Zeugung des klagenden Kindes durch ihn völlig unglaubhaft ist, so daß der verbleibende ganz geringe Grad von Wahrscheinlichkeit bei Würdigung…
Der als außerehelicher Vater Belangte ist von dem Gegenbeweise gegen die Vermutung des § 163 ABGB nicht ausgeschlossen, weil er früher im außstrVerf beim Vormundschaftsgerichte die Vaterschaft anerkannt hat.…
Der die Vaterschaft bestreitende ae Kindesvater ist im Rahmen seiner Beweispflicht zur Widerlegung der Vermutung des § 163 ABGB nicht dazu verhalten, die Blutsverwandtschaft als eheliches Kind zu den als seinen Eltern geltenden Personen.…
I 2004/58 Informationen zu § 156 ABGB Die Judikatur zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung durch Unmöglichkeit der Zeugung (biologischer Beweis) wird ausschließlich bei § 163 ABGB wiedergegeben. Ebenso Judikatur zur Wiederaufnahmsklage wegen des biologischen Beweises.…
Hat die Beiwohnung außerhalb der Frist des § 163 ABGB stattgefunden, so muß das klagende Kind außer der Beiwohnung auch beweisen, daß seine Zeugung durch einen Dritten unmöglich ist.…
Übersicht der Entscheidungen zu § 163 ABGB A Zulässigkeit der Klage B Klagslegitimation (auch Klagen gegen Verlassenschaft) C Internationales Privatrecht (auch Mehrverkehrseinrede) D Rechtskraftwirkung des Vaterschaftsurteils E Verfahrensrechtliches (ua Streitanhängigkeit, Offizialgrundsatz, Feststellungsinteresse…
richtig ist, daß der Wahrscheinlichkeitsgrad der Vaterschaft zu einem bestimmten Kind in erster Linie für jene Fälle bedeutsam ist, in welchen die Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB gegen den Beklagten spricht, so kann auch für die Beurteilung, ob eine Beiwohnung innerhalb der kritischen Zeit als erwiesen angesehen wird oder nicht, die Wahrscheinlichkeit…
Für eine einstweilige Verfügung nach § 168 ABGB genügt die Glaubhaftmachung der Vaterschaft im Sinne des § 163 ABGB. Gegenbeweise, die die Unmöglichkeit der Zeugung dartun sollen, können in diesem Verfahren nicht geführt werden.…
durch die dritte Instanz entzogen, während die Frage, ob der von den Sachverständigen angeführte Grad der Wahrscheinlichkeit der Zeugung hinreichend ist, die Vermutung des § 163 ABGB zu widerlegen, eine Rechtsfrage ist.…
Kein Ausschluß der Vaterschaft bei einem Wahrscheinlichkeitskoeffizienten von 0,5 Prozent (zu § 163 ABGB aF !!).…
hier: Beklagter benetzt seinen Finger mit Samenflüssigkeit und führt ihn dann in die Scheide der Mutter des Kindes ein -, dann greift die Vermutung des § 163 ABGB nicht Platz; in diesem Fall muß vielmehr dem Kind der Beweis auferlegt werden, daß es durch diese Handlungen tatsächlich gezeugt wurde (mit ausführlichen Literaturzitaten).…
begründeten grundsätzlichen Unterschied zwischen ehelichen Vätern, für die die Vermutung der Vaterschaft nach §138 ABGB gilt, und unehelichen Vätern, deren Vaterschaft der Feststellung (§163 ABGB) oder Anerkennung (§163c ABGB) bedarf, nicht. Darin liegt ein im Sinne der Rechtsprechung des EGMR sehr gewichtiger Grund, der es grundsätzlich rechtfertigen kann, die…
Bezeichnete die Mutter einen Mann als Vater, für den die Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB spricht, so besteht über einen Mehrverkehr keine Offenlegungspflicht, wenn ein solcher vom Scheinvater nicht in Betracht gezogen und die Mutter darüber nicht befragt wird.…
Errichtung des Wirksamwerdens der Legitimation durch nachfolgende Ehe hat, wenn die Vaterschaft zuvor nicht rechtswirksam festgestellt worden ist, auch nach Eheschließung der Eltern nach § 163 ABGB zu erfolgen.…
…SZ 22/164 Ein auf Grund der anthropologisch-erbbiologischen Begutachtung festgestellter hoher Grad der Unwahrscheinlichkeit einer Zeugung ist zur Widerlegung der Vermutung des § 163 ABGB. geeignet. Entscheidung vom 26. Oktober 1949, 2 Ob 463/49. I. Instanz: Bezirksgericht Ried i. I.; II. Instanz: Kreisgericht Ried i. I. Das Prozeßgericht hat…
Hat der Beklagte im Vaterschaftsprozeß den Antrag auf Durchführung eines Sachverständigenbeweises zur Widerlegung der Vermutung des § 163 ABGB selbst zurückgezogen, dann besteht für das Gericht kein Anlaß zur amtswegigen Durchführung dieser Beweise.…
Die nach §§ 163 c und 163 d ABGB rechtswirksame Feststellung der Vaterschaft durch Anerkenntnis verhindert die sachliche Erledigung einer auf § 163 ABGB (aF) gestützten Vaterschaftsklage gegen einen anderen Mann; sie stellt ein Prozeßhindernis im Sinne des § 240 Abs 3 ZPO dar, das zur Klagszurückweisung führt. Die…
…Christine W unehelich geboren. Es hatte bei der Geburt eine Körperlänge von 50 cm und ein Gewicht von 3650 g. Die gesetzliche Empfängniszeit des § 163 ABGB (alter und neuer Fassung) liegt in der Zeit zwischen dem 12. Juli und dem 11. November 1970. Mit den am 12. Juli 1971 gegen Mario…
Wirkung der Unterlassung der matrikenamtlichen Eintragung der Legitimation durch nachfolgende Ehe und des nachträglichen Widerrufes des Ehegatten der Mutter hinsichtlich des Geständnisses im Sinne des § 163 ABGB.…
…SZ 21/59 Die Vermutung des § 163 ABGB. kann nur durch den Beweis der Unmöglichkeit der Zeugung oder zumindest dadurch widerlegt werden, daß die Vaterschaft mit einem der Gewißheit nahen Wahrscheinlichkeitsgrad auszuschließen ist…
…24. 11. oder am 27. 11. 1958 wurde jedoch als höchst unwahrscheinlich bezeichnet. Das Erstgericht hielt die gesetzliche Vermutung des § 163 ABGB durch das Tragzeitgutachten für widerlegt und wies die Klage ab. Das Urteil wurde in der zweiten Instanz bestätigt und erwuchs in Rechtskraft. Das Kind belangte…
Zeitraum stattgefunden hat, anzunehmen ist, daß es nicht der Fall gewesen ist, so verschiebt sich die Beweislage, wenn feststeht, daß ein die Vermutung des § 163 ABGB begründender Verkehr stattgefunden hat.…
…Da der Klägerin die Ehe des Beklagten bekannt gewesen sei, liege auch dieser Tatbestand des § 1328 ABGB. nicht vor. Die auf die §§ 163 ff. ABGB. gestützte Klagsforderung sei mangels Konkretisierung sowie im Hinblick darauf abzuweisen, daß diese Ansprüche von der gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt worden seien. Das Berufungsgericht hob das Ersturteil…
…der Ehe der Kindesmutter mit dem Kläger geboren wurde, streitet nach § 138 ABGB. die Vermutung der ehelichen Geburt. Die gesetzliche Empfängniszeit, die im § 163 ABGB. für die Vermutung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kind festgelegt ist, kann nicht ohneweiters zur Widerlegung der Vermutung der ehelichen Geburt herangezogen werden, da sich…
…beklagten Kindes sei, kann darauf verwiesen werden, daß nach ständiger Rechtsprechung die erbbiologisch-anthropologische Begutachtung grundsätzlich ein geeignetes Beweismittel zur Widerlegung der Rechtsvermutung des § 163 ABGB ist (EFSlg. 34 525, 33 577 ua.). Wenn aber das Berufungsgericht die Auffassung vertritt, es bedürfe zur Entscheidung der Frage, ob dem Kläger der Beweis…
…oder des Rechtes an dem frey vererblichen Vermögen theilhaft machen wollen. In Rücksicht auf die übrigen Familien-Glieder hat diese Begünstigung keine Wirkung." 2.7. §163 ABGB idF BGBl. I 58/2004: "Feststellung der Vaterschaft §163. (1) Als Vater hat das Gericht den Mann festzustellen, von dem das Kind abstammt. Der…
…der Beweislast, wenn sie selbst an keine Voraussetzung geknüpft ist. Sonst muß wenigstens die Voraussetzung der Vermutung bewiesen werden. So ist die Vermutung des § 163 ABGB. an den Nachweis geknüpft, daß ein Verkehr in der kritischen Zeit stattgefunden hat. Für den Nachweis dieses Verkehrs gelten die allgemeinen Beweislastregeln. Auch die Vermutung…
…SZ 46/30 Die nach §§ 163c und 163d ABGB rechtswirksame Feststellung der Vaterschaft durch Anerkenntnis verhindert die sachliche Erledigung einer auf § 163 ABGB (alte Fassung) gestützten Vaterschaftsklage gegen einen anderen Mann; sie stellt ein Prozeßhindernis im Sinne des § 240 Abs. 3 ZPO dar, das zur Klagszurückweisung führt…
…Mutter des klagenden Kindes geschlechtlich verkehrt habe. Er habe damit eingeräumt, ihr innerhalb der vom 9. April bis 9. August 1967 reichenden Vermutungsfrist des § 163 ABGB beigewohnt zu haben. Die Blutuntersuchung habe ergeben, daß im Duffy-System das klagende Kind Fy (a)-positiv und Fy (b)-negativ = FF, der Beklagte hingegen…
…und Faktorenbestimmung und anthropologisch und erbbiologische Untersuchung des Zeugen Klement P*****, ohne allerdings einen Geschlechtsverkehr zwischen diesem und der Kindesmutter innerhalb der Vermutungsfrist des § 163 ABGB eindeutig festzustellen, durchführen, gab der Berufung der beklagten Partei nicht Folge, übernahm die erstrichterlichen Feststellungen unter Billigung der Beweiswürdigung des Erstrichters, stellte fest, dass aufgrund…
…dass die mit allen Anzeichen der Reife geborene Klägerin der Beiwohnung vom 2. 6. 1956 entstamme, sodass dem Beklagten die Widerlegung der Vaterschaftsvermutung des § 163 ABGB nicht gelungen sei. Die Berufung des Beklagten blieb erfolglos. Der Beklagte bekämpft das Urteil des Berufungsgerichtes seinem gesamten Inhalte nach mit Revision wegen unrichtiger rechtlicher…
…den Nachweis einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhanges genügen (so z. B ZBl. 1931 Nr. 198 und zahlreiche in anderem Zusammenhang, nämlich zu § 163 ABGB. ergangene Entscheidungen). Nun hat das Berufungsgericht auf Grund des übereinstimmenden Gutachtens der beiden Sachverständigen angenommen, es wären die Komplikationen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht…
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