JudikaturOGH

RS0048350 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Mai 1971

Die Überschwängerung wird theoretisch anerkannt, reicht daher zur Widerlegung der Vermutung des § 163 ABGB nicht aus (unter Ablehnung der Entscheidung EvBl 1961/168).

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