RS0048623 – OGH Rechtssatz
Die Ermittlung des Grades der Wahrscheinlichkeit einer Zeugung gehört zum Bereich der Sachverhaltsermittlung und ist der Überprüfung durch die dritte Instanz entzogen, während die Frage, ob der von den Sachverständigen angeführte Grad der Wahrscheinlichkeit der Zeugung hinreichend ist, die Vermutung des § 163 ABGB zu widerlegen, eine Rechtsfrage ist.