RS0048292 – OGH Rechtssatz
Wenn es auch richtig ist, daß der Wahrscheinlichkeitsgrad der Vaterschaft zu einem bestimmten Kind in erster Linie für jene Fälle bedeutsam ist, in welchen die Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB gegen den Beklagten spricht, so kann auch für die Beurteilung, ob eine Beiwohnung innerhalb der kritischen Zeit als erwiesen angesehen wird oder nicht, die Wahrscheinlichkeit der Erzeugerschaft des Beklagten durchaus von Bedeutung sein.