JudikaturOGH

RS0048421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 1961

Hat der Beklagte im Vaterschaftsprozeß den Antrag auf Durchführung eines Sachverständigenbeweises zur Widerlegung der Vermutung des § 163 ABGB selbst zurückgezogen, dann besteht für das Gericht kein Anlaß zur amtswegigen Durchführung dieser Beweise.

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