JudikaturOGH

RS0048514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2019

Bezeichnete die Mutter einen Mann als Vater, für den die Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB spricht, so besteht über einen Mehrverkehr keine Offenlegungspflicht, wenn ein solcher vom Scheinvater nicht in Betracht gezogen und die Mutter darüber nicht befragt wird.

Rückverweise