JudikaturOGH

RS0048163 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1982

Die Feststellung der Vaterschaft zur Errichtung des Wirksamwerdens der Legitimation durch nachfolgende Ehe hat, wenn die Vaterschaft zuvor nicht rechtswirksam festgestellt worden ist, auch nach Eheschließung der Eltern nach § 163 ABGB zu erfolgen.

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