Übersicht der Entscheidungen zu § 156 ABGB
A Literatur und Allgemeines (Unterhaltspflicht; Vermutungsfrist)
B Aktive Klagslegitimation (auch Mutterschaftsklage)
C Klagefrist:
D Internationales Privatrecht
E Verfahrensrechtliches:
F § 156 ABGB idF BGBl I 2004/58
Informationen zu § 156 ABGB
Die Judikatur zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung durch Unmöglichkeit der Zeugung (biologischer Beweis) wird ausschließlich bei § 163 ABGB wiedergegeben. Ebenso Judikatur zur Wiederaufnahmsklage wegen des biologischen Beweises.
§ 38 PStG 2013 · PStG 2013 · Personenstandsgesetz 2013
§ 38 Namen
…Teile verwendet werden. Darüber hinaus kann die betroffene Person im Rahmen einer solchen Namensbestimmung erklären, dass nicht verwendete Teile ihres ursprünglichen Namens entfallen. § 156 ABGB gilt. (3) Zur Ermittlung des durch Abstammung erworbenen Familiennamens sind, soweit die Person, auf die sich die Eintragung bezieht, nicht anderes beantragt, nur die Urkunden…
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