JudikaturOGH

RS0048543 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 1978

§ 163 Abs 1 ABGB hat die Vaterschaftsvermutung des § 163 ABGB aF beibehalten; die bisherige Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Nachweis der Beiwohnung erbracht gilt und daher die Umkehrung der Beweislast eintritt, kann daher beibehalten werden.

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