Nach dem Tod der betroffenen Person kann die Feststellung der Abstammung, deren Änderung oder die Feststellung der Nichtabstammung von den Rechtsnachfolgern oder gegen diese bewirkt werden.
Eine neue Entscheidung im Sinne des § 142 ABGB wird auch dann als zulässig anzusehen sein, wenn bloß neue Umstände hervorgekommen sind, die eine andere Sachlage ergeben, als jene, die den früheren Entscheidungen zugrunde…
Zur Vorwegnahme einer Entscheidung nach § 142 ABGB durch einstweilige Anordnung bedarf es besonderer Umstände.…
§ 142 ABGB kommt dann nicht zur Anwendung, wenn die Erziehung und Pflege des Kindes einem Verwandten überlassen wurde.…
Berufswahl ist Frage der Erziehung; hier hat § 142 ABGB zu gelten.…
§ 14 der 4.DVEheG hindert das österreichische Gericht nicht, Anordnungen nach § 142 ABGB zu treffen bzw Vereinbarungen im Sinne des § 142 ABGB kuratelsbehördlich zu genehmigen (vgl SZ 25/28 und 1 Ob 654/55 = EvBl 1956/95…
Voraussetzung für eine Entscheidung nach § 142 ABGB ist es, daß zuvor, also bis zur Scheidung, beider Elternteilen die Pflege und Erziehung ihrer Kinder oblag.…
Im Verfahren über einen Antrag nach § 142 ABGB ist im allgemeinen kein Raum zu einer Entscheidung darüber, ob der Mutter das Betreten der ehelichen oder einer anderen von der Familie bisher benützten Wohnung…
Die Entscheidung über einen Antrag nach § 142 ABGB gehört nicht zum Wirkungskreis des Rechtspfleger; die Verletzung dieser Vorschrift begründet Nichtigkeit der Entscheidung und des vorangegangenen Verfahrens.…
Die Bestimmung des § 24 JWG gilt auch dann, wenn gemäß § 142 ABGB der persönliche Verkehr des Elternteiles, in dessen Pflege und Erziehung sich das Kind nicht befindet, geregelt wird, wozu auch die gerichtliche Genehmigung einer nach dieser…
Sofern das inländische Gericht Anordnungen nach § 142 ABGB zu treffen hat, hat es zwar inländisches Verfahrensrecht anzuwenden, jedoch im Hinblick auf § 10 der 4.DVEheG nach der dafür in Betracht kommenden Sachnorm…
Wenn die ehelichen Eltern eines Kindes faktisch getrennt leben, ohne geschieden zu sein, ist § 142 ABGB analog anzuwenden.…
Zweck der Bestimmung des § 142 ABGB ist, einen auf der Blutsverwandtschaft beruhenden Zusammenhang zwischen den Elternteilen und dem Kinde aufrecht zu erhalten, eine gegenseitige Entfremdung zu verhindern und dem nichtberechtigten Elternteil…
Wenn ein Elternteil entmündigt ist, kann über die Pflege und Erziehung der Kinder nicht nach § 142 ABGB, sondern nur nach § 176 ff ABGB entschieden werden.…
bei Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung ohne weitere Voraussetzung allein aus der örtlichen Zuständigkeit des inländischen Gerichtes abzuleiten. 2) Solange bei Anordnungen im Sinne des § 142 ABGB die ausländische Behörde ihre ausdrückliche Zuständigkeit nicht in Anspruch genommen hat, ist mit der örtlichen Zuständigkeit nach § 109 Abs 1 JN auch die inländische…
Pflege und Erziehung überlassen wurde, noch vor Rechtskraft dieses Beschlusses das Kind eigenmächtig zu sich, dann ist diese Maßnahme ebenfalls unter dem Gesichtspunkt des § 142 ABGB zu beurteilen.…
Die Unterhaltsschuld nach § 142 ABGB ist keine Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 105 AußStrG, das heißt keine Erblasserschuld, sondern eine Erbgangsschuld (SZ 54/107). Sie geht nicht als familienrechtliche Verpflichtung…
in Händen desjenigen Elternteils, dessen Erziehungsgewalt durch die gerichtliche Entscheidung nicht betroffen ist, oder sie geht auf den bestellten Vormund über. Eine Entscheidung nach § 142 ABGB kommt unter diesen Voraussetzungen nicht in Betracht.…
Bestätigender Beschluß, wenn von erster Instanz gemäß § 14 der 4. DVEheG ein Pflegschaftsverfahren (§ 142 ABGB) eingeleitet wurde und das Rekursgericht mit der Maßgabe bestätigt, daß die Worte "gemäß § 14 der 4.DVEheG" zu entfallen haben (nur eine Abänderung der…
ist überwiegend eine internationale Zuständigkeitsnorm, die nur auf eigentliche Vormundschaftssachen und Pflegschaftssachen (§§ 187 bis 284 ABGB) und nicht auf Maßnahmen nach dem § 142 ABGB anzuwenden ist, es sei denn, der Heimatstaat des pflegebefohlenen Kindes nimmt seine ausschließliche Zuständigkeit für die betreffende Regelung in Anspruch (EvBl 1961/17, EvBl 1968…
Eine nach § 142 ABGB zugunsten des ehelichen Vaters ergangene Entscheidung bildet die grundlegende Voraussetzung dafür, daß er gerechtfertigterweise das Begehren stellen kann, den Unterhalt der ehelichen Kinder im eigenen…
Die Bestimmung des § 142 ABGB über die Regelung des persönlichen Verkehrs des Elterteils, dem ein Kind nicht in Pflege und Erziehung zugewiesen ist, ist grundsätzlich auch auf bereits mündige Kinder…
Um einem Vater bei Beschlußfassung nach § 142 ABGB die Erziehungsgewalt absprechen zu können, muß ein Sachverhalt vorliegen, der entweder den Tatbestand des § 178 ABGB erfüllt oder doch wenigstens an ihn heranreicht. Ein…
Die Ansicht, daß nach Vergleichsabschluß (§ 142 ABGB) bekanntgewordene Umstände nicht zu Selbsthilfemaßnahme nach § 19 ABGB berechtigen, vielmehr ein Antrag auf Abänderung der Vergleichsbestimmungen zu stellen ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig.…
In der Minderheit gebliebener Antrag des Berichterstatters, aus Anlaß der Erledigung eines Revisionsrekurses in einem Verfahren gemäß § 142 ABGB durch den OGH von Amts wegen vorläufige Fürsorgeerziehung anzuordnen.…
Bei einer nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu treffenden Regelung wie bei der Entscheidung über den Verbleib der Kinder gemäß § 142 ABGB vermag der Vorwurf, daß nicht alle Umstände des Einzelfalles gebührend berücksichtigt worden seien, die im § 16 AußStrG angeführte Rechtsmittelvoraussetzung der offenbaren Gesetzwidrigkeit nicht herzustellen…
Oberste Richtschnur für jede Entscheidung gemäß § 142 ABGB ist das Wohl des von der Entscheidung betroffenen Kindes, dieses ist Subjekt und nicht Objekt des diesbezüglichen Verfahrens (ebenso EFSlg 11221, EFSlg 13093 ua). Die…
damit das Kind keineswegs in Pflege und Erziehung der Mutter, solange es an einer Vereinbarung der Eltern oder an einer Entscheidung des Gerichtes nach § 142 ABGB fehlt.…
Wenn das Pflegschaftsgericht gemäß § 142 ABGB eine Regelung getroffen hat, die sich nicht in allen Punkten mit den Vorschlägen des Kindesvaters deckt, dann kann dem Kindesvater nicht hinsichtlich jener Punkte der…
Ein unmündiges Kind hat im Verfahren nach § 142 ABGB keine Beteiligtenstellung. Es begründet daher keine Nichtigkeit, wenn ein solches Kind nicht darüber gehört wird, bei welchem Elternteil es in Pflege und Erziehung verbleiben will…
stehenden Minderjährigen ausschließlich darauf abzustellen, ob er lieber beim Vater oder der Mutter bleiben will, ohne zu prüfen, wo seinem Wohl besser gedient ist (§ 142 ABGB).…
Die auf § 142 ABGB sich gründende Befugnis des Vaters auf persönlichen Verkehr mit seiner Tochter schließt auch ein Recht der Tochter auf persönlichen Verkehr mit ihrem Vater in sich…
Vorliegen der strengen Voraussetzungen der §§ 176 bis 178 ABGB genommen werden darf; die Vornahme einer bloßen Interessenabwägung wie bei einer Entscheidung nach § 142 ABGB ist offenbar gesetzwidrig. Das Elternrecht hat nur bei Bestehen einer konkreten ernsten und nicht bloß vorübergehenden Gefahr für die Entwicklung des Kindes zurückzutreten.…
Abhilfemittel bei Erziehungsnotstand. Es kommt so lange nicht in Betracht, als den Erziehungsschwierigkeiten hinsichtlich eines Kindes aus geschiedener Ehe durch Änderung seiner Zuteilung nach § 142 ABGB abgeholfen werden kann.…
Wenn auch die Erziehungspflicht der Mutter, von der sie durch eine im Rahmen des § 142 ABGB anläßlich der Scheidung erfolgte Regelung enthoben worden war, mit dem Tod des Vaters grundsätzlich wieder auflebt, bedeutet dies doch nicht, dass nun jede Prüfung, ob…
Zum Rekursrecht eines ehelichen Vaters, gegen den ein Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde, ohne daß zur Ausübung der väterlichen Gewalt ein Vormund bestellt worden ist, in einem Verfahren nach § 142 ABGB.…
Der auf § 142 ABGB beruhende Unterhaltsanspruch ist ein gesetzlicher Unterhalt im Sinne des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO. Die Frage des Wertes der Verlassenschaft im Sinne des…
Dem Jugendamt steht, soferne es nicht Vormund der Kinder ist oder sich aus § 51 Abs 6 JWG ein Rekursrecht ergibt, im Verfahren nach § 142 ABGB kein Rekursrecht zu.…
Eine Zuteilung im Sinne des § 142 ABGB besagt nicht, daß der Elternteil, dem die Obsorge über das Kind überlassen wird, unbedingt die Pflege und Erziehung selbst besorgen muß. Er kann vielmehr die…
Das der ehelichen Mutter grundsätzlich zustehende Besuchsrecht (§ 142 ABGB) kann ihr nicht von vornherein allein wegen der räumlichen Entfernung zwischen ihrem Wohnsitz und dem Aufenthaltsort des Minderjährigen gänzlich oder zeitweise entzogen werden.…
Ist das Kind aus einer geschiedenen Ehe der Mutter im Sinne des § 142 ABGB zugeteilt, dann darf der unterhaltspflichtige Vater nicht schon deshalb die ihm obliegende Alimentierung seines Kindes verweigern, weil er mit einer Erziehungsmaßnahme der Mutter nicht einverstanden…
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