RS0047705 – OGH Rechtssatz
Voraussetzung für eine Entscheidung nach § 142 ABGB ist es, daß zuvor, also bis zur Scheidung, beider Elternteilen die Pflege und Erziehung ihrer Kinder oblag.
…Behauptung einer Änderung entscheidender Umstände wiederholt wird (3 Ob 98/16g; 3 Ob 325/16h; RS0123516, RS0123515 [T3]; Schindler in Kodek/Oberhammer ZPO ON § 73 ZPO Rz 8). Eine (anfechtbare) Entscheidung über einen vom Kläger gestellten Verfahrenshilfeantrag erfolgte zuletzt mit Beschluss des Erstgerichts vom 13.7.2023 (ON 8), der dem Kläger…
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