Bestätigender Beschluß, wenn von erster Instanz gemäß § 14 der
4. DVEheG ein Pflegschaftsverfahren (§ 142 ABGB) eingeleitet wurde und das Rekursgericht mit der Maßgabe bestätigt, daß die Worte "gemäß § 14 der 4.DVEheG" zu entfallen haben (nur eine Abänderung der Begründung!).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden