RS0047815 – OGH Rechtssatz
Zum Rekursrecht eines ehelichen Vaters, gegen den ein Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde, ohne daß zur Ausübung der väterlichen Gewalt ein Vormund bestellt worden ist, in einem Verfahren nach § 142 ABGB.
…§ 66 Abs 1 Z 1 AußStrG kann in einem Revisionsrekurs unter anderem geltend gemacht werden, dass ein Fall des § 58 AußStrG gegeben ist. § 58 Abs 1 Z 3 AußStrG erfasst aber nur das völlige Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung, sofern nach besonderen…
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