JudikaturVwGH

Ra 2015/08/0005 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 2015

Für die Frage der Unabwendbarkeit eines Hindernisses, bei der Verhandlung zu erscheinen, ist nicht die subjektive Einschätzung der Erkrankung maßgebend, sondern die objektivierbare Gebotenheit aus medizinischer Sicht, der Verhandlung fern zu bleiben (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. April 2008, Zl. 2007/05/0088).

Rückverweise