Verurteilung wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs im Zusammenhang mit Fördergeldern für Sport- und Kulturvereine—OGH Entscheidung
14Os103/25s07. Oktober 2025
…Z 5 vierter Fall) zuwider unter dem Aspekt der Begründungstauglichkeit, insbesondere auch mit Blick auf die leugnende Verantwortung der Beschwerdeführerin, keinen Bedenken (RIS Justiz RS0116882 T1). [13] Im Übrigen erschöpft sich die Mängelrüge, ebenso wie zum Großteil die Tatsachenrüge (Z 5a), im unzulässigen Versuch, den als nicht…