Übersicht der Entscheidungen zu § 11 EKHG
A - Allgemeines
B - Einzelfälle
B 1 - Zur Betriebsgefahr
B 2 - Sonstiges (insbesondere Verstöße gegen einzelne Schutznormen, Schadensteilung im Einzelfall)
§ 11 EKHG · EKHG · Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz
§ 11 Rückgriffs- und Ausgleichsanspruch.
…1) Wurde der Schaden durch mehrere Eisenbahnen oder mehrere Kraftfahrzeuge oder durch eine oder mehrere Eisenbahnen und ein oder mehrere Kraftfahrzeuge verursacht und sind die Beteiligten einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so hängen im Verhältnis der Beteiligten zueinander…
§ 9 KHVG 1994 · KHVG 1994 · Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994
§ 9 Versicherungssumme
…und Sachschäden zusammen, muss die Pauschalversicherungssumme jener aus Personen- und Sachschäden mindestens entsprechen. Gleichzeitig können die in § 15 und § 16 des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes (EKHG), BGBl. Nr. 48/1959, § 49 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011, § 7a…
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