Beteiligter im Sinne des § 11 EKHG ist nur der, der wegen des Unfalls schadenersatzpflichtig werden kann. Einem Anspruch eines Nichtbeteiligten kann der auf § 11 EKHG gestützte Ausgleichsanspruch nicht entgegengehalten werden.
…Als Fahrgast ist sie selbst Geschädigte, ohne zum Kreis der Beteiligten zu gehören (Schauer in Schwimann, ABGB2, Rz 4 zu § 8 EKHG; RIS-Justiz RS0034158). Gemäß § 26 Abs 2 KHVG haften der Versicherer und der ersatzpflichtige Versicherte als Gesamtschuldner. Ein eigenes Mitverschulden der geschädigten Beifahrerin wurde von der beklagten…
…maßgebenden Haftungshöchstbeträge hinaus. Wie schon das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist die Klägerin Dritte, also nicht Beteiligte im Sinn des § 8 EKHG (RIS-Justiz RS0034158 [T1]), sodass gemäß § 8 Abs 2 EKHG (jedenfalls im Rahmen der Haftungshöchstgrenzen des § 15 EKHG) beide Unfallbeteiligten (dies ist sowohl der Halter als…
…einen bei dem Unfall verletzten Fahrgast zu (2 Ob 89/00b; 2 Ob 187/01s = ZVR 2003/27; RIS Justiz RS0034158; Schauer in Schwimann, ABGB3 VII § 8 EKHG Rz 4). Ein solcher Fahrgast muss sich das Verschulden des Lenkers nicht auf…
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