JudikaturOGH

RS0058759 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 1979

Kein Anspruch auf Schadensausgleich nach § 11 Abs 1 EKHG wenn jemand bei Wahrnehmung, daß an der Fahrweise des vor ihm befindlichen Personenkraftwagens etwas nicht stimmt, aus achtundzwanzig km/h eigener Fahrgeschwindigkeit durch Einleitung eines Bremsmanövers 2,8 Meter hinter diesem zum Stillstand gelangten Personenkraftwagens hätte anhalten können.

Rückverweise