RS0027033 – OGH Rechtssatz
Wenn das vorausfahrende Fahrzeug zwar nicht jäh und ohne zwingenden Grund, aber doch unsachgemäß abgebremst wird, kann eine Schadensteilung nach § 11 EKHG gerechtfertigt erscheinen, obwohl im allgemeinen der Lenker des auffahrenden Fahrzeuges sein Auffahren allein zu vertreten hat.