JudikaturOGH

RS0058175 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2012

Beteiligter im Sinne der §§ 8 und 11 EKHG ist auch der (mitschuldige) schuldige Lenker. Auch für seine Ersatzansprüche gilt die Ausgleichsregel des § 11 EKHG.

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