JudikaturOGH

RS0058789 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 1977

Weder Mitverschulden noch Verpflichtung zum Schadensausgleich gemäß § 11 Abs 1 EKHG für den in einer Einbahnstraße mit zwei Fahrstreifen den linken Streifen befahrenden Personenkraftwagenlenker, wenn der auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Personenkraftwagen nach Zeichengebung links zunächst seinen Fahrstreifen beibehält, dann aber plötzlich, ohne die Vorbeifahrt abzuwarten, nach links abbiegt, wodurch die Fahrzeuge kollidieren.

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