JudikaturOGH

RS0031528 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 1966

Dem geschädigten Elternteil gegenüber kann eine Mithaftung des Unterhaltspflichtigen als Kraftfahrzeughalter gemäß § 19 Abs 2 und § 11 EKHG vom Schädiger geltend gemacht werden.

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