JudikaturOGH

RS0043231 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2025

Hat das Berufungsgericht den Anfechtungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung als nicht gesetzmäßig ausgeführt erachtet und deshalb die sachliche Behandlung der Rechtsrüge in der Berufung verweigert, muss dies in der Revision als Mangelhaftigkeit bekämpft werden; ansonsten ist dem OGH die sachrechtliche Überprüfung verwehrt.

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