6Ob215/16k—OGH Entscheidung
26. September 2017
…die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt (RIS Justiz RS0022900), übersieht, dass es keine Frage des Beweismaßes, sondern der Beweislast ist, zu wessen Lasten Negativfeststellungen ausschlagen (RIS Justiz RS0037797; RS0039936). Der Standpunkt der Revision, der Beklagte habe die fehlende Schadenskausalität der Unterlassung zu beweisen, widerspricht der Rechtsprechung. Die Beweislast, dass bei gebotenem Verhalten der…