Art. 1 Geltungsbereich — Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
1. Diese Verordnung gilt für folgende Gruppen von Beihilfen:
a) Regionalbeihilfen;
b) Beihilfen für KMU in Form von Investitionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen und Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen;
c) Umweltschutzbeihilfen;
d) Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation;
e) Ausbildungsbeihilfen;
f) Einstellungs- und Beschäftigungsbeihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen;
g) Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen;
h) Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete;
i) Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen;
j) Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes;
k) Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen;
2. Diese Verordnung gilt nicht für
a) Regelungen, die unter Kapitel III Abschnitt 1 (ausgenommen Artikel 15), 2, 3, 4, 7 (ausgenommen Artikel 44) oder 10 fallen, sofern die durchschnittliche jährliche Mittelausstattung der betreffenden Beihilferegelung 150 Mio. EUR übersteigt, nach Ablauf von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten; die Kommission kann beschließen, dass diese Verordnung für einen längeren Zeitraum für eine solche Beihilferegelung gilt, nachdem sie den entsprechenden Evaluierungsplan, der innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Inkrafttreten der Regelung von dem Mitgliedstaat bei der Kommission angemeldet wurde, genehmigt hat;
b) Änderungen zu unter Buchstabe a genannten Regelungen, bei denen es sich nicht um Änderungen handelt, die keine Auswirkungen auf die Vereinbarkeit der Beihilferegelung mit dieser Verordnung oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Inhalt des genehmigten Evaluierungsplans haben können;
c) Beihilfen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ausfuhren in Drittländer oder Mitgliedstaaten, insbesondere Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Kosten in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen;
d) Beihilfen, die davon abhängig gemacht werden, dass einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten.
3. Diese Verordnung gilt nicht für
a) Beihilfen für Fischerei und Aquakultur im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates, ausgenommen Ausbildungsbeihilfen, Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen, Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Innovationsbeihilfen für KMU sowie Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen;
b) Beihilfen für die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, ausgenommen der in Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b vorgesehene Ausgleich von Mehrkosten (außer Beförderungsmehrkosten) in Gebieten in äußerster Randlage, KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten, Risikofinanzierungsbeihilfen, Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Innovationsbeihilfen für KMU, Umweltschutzbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen sowie Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen;
c) Beihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
d) Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke im Sinne des Beschlusses 2010/787/EU des Rates;
e) die in Artikel 13 ausgeschlossenen Gruppen von Regionalbeihilfen.
Wenn ein Unternehmen sowohl in den in Unterabsatz 1 Buchstabe a, b oder c genannten ausgeschlossenen Bereichen als auch in Bereichen tätig ist, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, gilt diese Verordnung für Beihilfen, die für die letztgenannten Bereiche oder Tätigkeiten gewährt werden, sofern die Mitgliedstaaten durch geeignete Mittel wie die Trennung der Tätigkeiten oder die Zuweisung der Kosten sicherstellen, dass die im Einklang mit dieser Verordnung gewährten Beihilfen nicht den Tätigkeiten in den ausgeschlossenen Bereichen zugutekommen.
4. Diese Verordnung gilt nicht für
a) Beihilferegelungen, in denen nicht ausdrücklich festgelegt ist, dass einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, keine Einzelbeihilfen gewährt werden dürfen, ausgenommen Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen;
b) Ad-hoc-Beihilfen für ein Unternehmen im Sinne des Buchstaben a;
c) Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten, ausgenommen Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen.
5. Diese Verordnung gilt nicht für Beihilfemaßnahmen, die als solche, durch die mit ihnen verbundenen Bedingungen oder durch ihre Finanzierungsmethode zu einem nicht abtrennbaren Verstoß gegen Unionsrecht führen, insbesondere
a) Beihilfemaßnahmen, bei denen die Gewährung der Beihilfe davon abhängig ist, dass der Beihilfeempfänger seinen Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat hat oder überwiegend in diesem Mitgliedstaat niedergelassen ist; es kann jedoch verlangt werden, dass der Beihilfeempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in dem die Beihilfe gewährenden Mitgliedstaat hat;
b) Beihilfemaßnahmen, bei denen die Gewährung der Beihilfe davon abhängig ist, dass der Beihilfeempfänger einheimische Waren verwendet oder einheimische Dienstleistungen in Anspruch nimmt;
c) Beihilfemaßnahmen, mit denen die Möglichkeit eingeschränkt wird, dass die Beihilfeempfänger die Ergebnisse von Forschung, Entwicklung und Innovation in anderen Mitgliedstaaten nutzen.
Rückverweise
Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
§ 1 Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
…Die folgenden Staaten sind zum Zeitpunkt 31. Jänner 2025 als teilnehmende Staaten im Sinne des § 91 Z 2 GMSG anzusehen: 1. Albanien 2. Anguilla 3. Antigua und Barbuda 4. Argentinien 5. Armenien 6. Aruba 7. Aserbaidschan 8. Australien 9. Bahamas 10. Bahrain 11. Barbados 12. Belize…
§ 2 Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
…Folgende teilnehmenden Staaten erfüllen gemäß § 91 Z 2 GMSG die Voraussetzungen des § 7 OECD-MCAA: 1. Albanien 2. Argentinien 3. Armenien 4. Aruba 5. Aserbaidschan 6. Australien 7. Barbados 8. Belize 9. Brasilien 10. Chile 11. China 12. Cook Islands 13…
EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz, Tiroler
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
…Integration, c) den Europäischen Berufsausweis, d) die Verwaltungszusammenarbeit in den Angelegenheiten der Richtlinie 2005/36/EG und e) die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf 1. Gesetzesvorschläge im Sinn des Art. 35 der Tiroler Landesordnung 1989 sowie 2. Entwürfe von Verordnungen, die aufgrund von Landesgesetzen erlassen werden, sofern diese in Bezug auf einen landesgesetzlich…
§ 34 Umsetzung von Unionsrecht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in…
§ 189 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 189 Anwendungsbereich
…vergleichbar ist; als Kapitalgesellschaften im Sinn des Anhangs I der Bilanz-Richtlinie gelten auch solche, die mittels delegierter Rechtsakte der Kommission im Sinn des Art. 1 Abs. 2 dieser Richtlinie als solche erklärt werden; oder b. kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft mit einer natürlichen Person…
Art. 8 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 186/2022, zu den §§ 10, 11, 15, 243d, 245, 267b, 267c, 277, 280 und 280a dRGBl. S. 219/1897)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 80 .
§ 198 Inhalt der Bilanz
…1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die…
Art. 1 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 107/2017, zu den §§ 243a, 243c, 267 und 267b, dRGBl. S 219/1897)
…Mit diesem Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt: 1. die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr…
§ 1 TTZG 2019 · TTZG 2019 · Tierzuchtgesetz 2019, Tiroler
§ 1 Geltungsbereich, Ziele
…1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für die Zucht von a) Rindern und Büffeln, b) Schweinen, c) Schafen und Ziegen sowie d) Equiden (Hauspferden…
§ 19 Strafbestimmungen
…1) Wer 1. anerkannten Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen vorbehaltene Tätigkeiten ausübt, ohne über die entsprechende Anerkennung zu verfügen, 2. ein Zuchtprogramm durchführt, ohne dazu berechtigt zu sein…
§ 21 Übergangsbestimmungen
…1) Ungeachtet der Bestimmungen des Art. 64 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelten befristete Anerkennungen von Zuchtorganisationen sowie befristete Genehmigungen von Zuchtprogrammen nach dem Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 als anerkannte…
§ 22 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht, Notifikation
…1) Durch dieses Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 90/427/EWG des Rates zur Festlegung der tierzüchterischen und genealogischen Vorschriften für…
§ 118a Stmk. BauG · Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 118a EU-Recht
…1) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt: 1. Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der…
§ 22 As-V · As-V · Arbeitsstoffe-Verordnung
§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
…4. Abschnitt Schlussbestimmungen Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, ABl. …
§ 22 TAHG 2012 · TAHG 2012 · Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, Tiroler
§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. 2005 Nr. L 255, S. …
§ 9 ElWG · ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 9 Aufgaben des Regelzonenführers
…Der Regelzonenführer ist verpflichtet: 1. die Leistungs-Frequenz-Regelung für die Regelzone entsprechend der Verordnung (EU) 2017/1485 bereitzustellen; 2. zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit beizutragen; 3. zur Fahrplanabwicklung mit anderen…
§ 8 Einteilung des Regelblocks und der Regelzonen
…2. Teil Organisation des Elektrizitätsmarktes 1. Hauptstück Regelblock und Regelzonen § 8. (1) Regelblock und Regelzonen werden durch den genehmigten gemeinsamen Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber eines Synchrongebietes zur Bestimmung der…
§ 140 Engpassmanagement im Übertragungsnetz
…1) Sofern für die Vermeidung oder Beseitigung eines Netzengpasses im Übertragungsnetz erforderlich, ist der Regelzonenführer im erforderlichen Ausmaß und für den erforderlichen Zeitraum ermächtigt, nach den…
§ 149 Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
…1) Der Regelzonenführer hat in enger Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus bis zum 1. Dezember eines jeden geraden…
§ 3 TNSchG 2005 · TNSchG 2005 · Naturschutzgesetz 2005, Tiroler
§ 3 Begriffsbestimmungen
…Habitat-Richtlinie genannten natürlichen Lebensraumtypen, die mit einem Sternchen (*) versehen sind; 6. „Europäische Vogelschutzgebiete“ Gebiete zur Erhaltung wild lebender Vogelarten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutz-Richtlinie; 7. „Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes“ die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen…
§ 47 Umsetzung von Unionsrecht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 Nr. 206, S…
§ 29 TBG 2016 · TBG 2016 · Bauproduktegesetz 2016, Tiroler
§ 29 Anwendungsbereich
…Union nach Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 unterliegen, hat die Marktüberwachung nach den sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der Art. 16 Abs. 1 bis 5, Art. 17, Art. 18 und Art. 19 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1020 sowie…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Regelwerke sind harmonisierte technische Spezifikationen im Sinn der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sowie nationale technische Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten oder anderer Vertragsstaaten…
§ 42 Umsetzung von Unionsrecht
…1) Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt: 1. Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für…
§ 21 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 21 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, ABl. 2018 Nr. L…
§ 3 Vorbildfunktion des Landes und der Gemeinden
…2. Abschnitt Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors im Bereich der Energieeffizienz (1) Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen nehmen im Einklang mit Art. 15a Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001, Art. 7 der Richtlinie (EU) 2024/1275 sowie Art. 5 und 6 der…
§ 42 StNSchG 2017 · StNSchG 2017 · Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017
§ 42 EU-Recht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora…
§ 20 TADG 2005 · TADG 2005 · Antidiskriminierungsgesetz 2005, Tiroler
§ 20 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl. 2000 Nr. L 180…
§ 14b Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
…1) Websites und mobile Anwendungen des Landes Tirol, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des…
§ 130a L-BG · L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 130a Umsetzungshinweis
…Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren…
Art. 7 GenG · GenG · Genossenschaftsgesetz
Art. 7 Genossenschaftsgesetz
… 7 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 178/2023, zu § 15, RGBl. Nr. 70/1873) Mit diesem Bundesgesetz wird Art. 13i der Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2017 S. 46, in der…
Art. 8 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 186/2022, zu den §§ 33a, 40 und 81 BGBl. Nr. 70/1873)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 80 .
Wettunternehmergesetz, Tiroler
§ 56 Notifikation
…1) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der…
§ 55 Umsetzung von Unionsrecht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in…
§ 6 PSA-V · PSA-V · Persönliche-Schutzausrüstungs-Verordnung
§ 6 Umsetzung von Unionsrecht
3. Abschnitt Schlussbestimmungen Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 18, in der Fassung der Richtlinie …
§ 80i LBedG · LBedG · Landesbedienstetengesetz
§ 80i Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt…
Feststellung von Hauptverkehrsstraßen und technische Spezifikationen in Bezug auf Umgebungslärm
§ 11 Umsetzung von Unionsrecht
Durch diese Verordnung werden die Richtlinie 2015/996/EU der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. 2015 Nr. L 168, S. 1ff, die Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2…
§ 51 TKJHG · TKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz, Tiroler
§ 51 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in…
§ 2 TJG 2004 · TJG 2004 · Jagdgesetz 2004, Tiroler
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Jagdbare Tiere sind die in der Anlage angeführten Tiere. Tiere, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Einfriedungen ausschließlich zur Gewinnung von Fleisch oder von…
§ 73 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 Nr. 206, S. 7…
§ 123 MDG · MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 123 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14…
§ 3 EnDG · EnDG · Energiearmuts-Definitions-Gesetz
§ 3 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
…EG und (EU) 2015/652 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 1.…
Art. 1 E-ControlG · E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
Art. 1 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 107/2017, zu § 25a, BGBl. I Nr. 110/2010)
…Mit diesem Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt: 1. die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr…
§ 2 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
…1) Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27…
§ 21 Aufgaben der Regulierungsbehörde
…1) (Verfassungsbestimmung) Die Regulierungsbehörde ist für die Besorgung der Aufgaben, die ihr durch dieses Bundesgesetz sowie insbesondere durch folgende Gesetze, die darauf basierenden Verordnungen sowie das…
§ 139 LBG 1998 · LBG 1998 · Landesbeamtengesetz 1998
§ 139 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt…
§ 133 I-VBG · I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz
§ 133 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt…
§ 4 Bau-V · Bau-V · Bauarbeiterschutz-Verordnung
§ 4 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, ABl. 1992…
§ 33 TBSG 2003 · TBSG 2003 · Bedienstetenschutzgesetz 2003, Tiroler
§ 33 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. …
Schischulgesetz 1995, Tiroler
§ 59 Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht
…1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Schischulgesetz, LGBl. Nr. 12/1989, außer Kraft…
§ 14 TabMG 1996 · TabMG 1996 · Tabakmonopolgesetz 1996
§ 14 Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH
…1) Zu der Monopolverwaltung, die von der Monopolverwaltung GmbH zu besorgen ist, gehören die Angelegenheiten des Kleinhandels mit Tabakerzeugnissen und E Liquids unter Verfolgung von gesundheits…
§ 16 Entgelte
…1) Die Monopolverwaltung GmbH hat für ihre Leistungen Entgelte zu verlangen. Solche Entgelte sind 1. als Pauschalentgelte für bestimmte Leistungen, 2. als laufende Entgelte in Höhe…
§ 2 MinStG 2022 · MinStG 2022 · Mineralölsteuergesetz 2022
§ 2 Sonstige Begriffsbestimmungen
…19 00 und verflüssigte gasförmige Kohlenwasserstoffe der Unterposition 2901 10 der Kombinierten Nomenklatur. (6) Kombinierte Nomenklatur im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Warennomenklatur nach Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. Nr L 256 vom 07.09.1987…
§ 12 NÖ ADG 2017 · NÖ ADG 2017 · NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017
§ 12 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
…Abschnitt 5 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen (1) Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen…
§ 14 Umgesetzte EU-Richtlinien
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl.Nr. …
Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970
§ 104 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. 2000 Nr. L 303…
§ 10 GÜ-V · GÜ-V · Gesundheitsüberwachungs-Verordnung
§ 10 Umsetzung von Unionsrecht
…4. Abschnitt Schlussbestimmungen Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. …
§ 147 G-VBG 2012 · G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012
§ 147 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14…
§ 39 TBSFG · TBSFG · Bergsportführergesetz, Tiroler
§ 39 Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht
…1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Bergführergesetz, LGBl. Nr. 14/1988, in der Fassung…
§ 3a TabStG 2022 · TabStG 2022 · Tabaksteuergesetz 2022
§ 3a Sonstige Begriffsbestimmungen
…Tabakwaren in das Zollgebiet der Union, welche nicht gemäß Art. 201 des Zollkodex in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden und für die gemäß Art. 79 Abs. 1 des Zollkodex eine Einfuhrzollschuld entstanden ist oder entstanden wäre, wenn die Tabakwaren zollpflichtig gewesen wären.…
§ 52 TMSG · TMSG · Mindestsicherungsgesetz, Tiroler
§ 52 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie…