§ 6 Umsetzung von Unionsrecht — PSA-V
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 18, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/1832, ABl. 2019 Nr. L 279, S. 35, umgesetzt.
§ 6 PSA-V · PSA-V · Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
§ 6 Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
…Schutzausrüstung sind jene Arbeitnehmer/innen, die persönliche Schutzausrüstung verwenden müssen, zumindest in dem in § 13 ASchG vorgesehenen Ausmaß zu beteiligen. Nach Möglichkeit sind vor der Auswahl von Fuß- und Beinschutz, Augen- und Gesichtsschutz oder Gehörschutz Trageversuche mit den Sicherheitsvertrauenspersonen durchzuführen.…
§ 4 PSA-V · PSA-V · Persönliche-Schutzausrüstungs-Verordnung
§ 4 Anwendung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung
…Schutz der Augen und des Gesichts, des Gehörs, der Atmungsorgane, des Kopfes, der Gliedmaßen, des Körpers, zur Sicherung gegen Absturz und bei Arbeiten bei Gewässern vom Dienstgeber zur Verfügung zu stellenden persönlichen Schutzausrüstungen und ihre Benutzung sind die §§ 66 bis 72 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung – AAV, BGBl. Nr…
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