BundesrechtBundesgesetzeElektrizitätswirtschaftsgesetz11. Teil Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung mit elektrischer Energie4. Hauptstück Versorgungssicherheit§ 149

§ 149Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene

In Kraft seit 24. Dezember 2025
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