Art. 1 Begriffsbestimmungen — Annahme Internationaler Gesundheitsvorschriften (2005)
Rückverweise
(1) Für die Zwecke der Internationalen Gesundheitsvorschriften (im Folgenden „IGV“ oder „Vorschriften“) gelten folgende Begriffsbestimmungen:
„Abreise“ bedeutet im Hinblick auf Personen, Gepäck, Fracht, Beförderungsmittel oder Güter das Verlassen eines Hoheitsgebiets;
„Absonderung“ bedeutet die Absonderung von erkrankten oder verseuchten Personen oder von betroffenen Gepäckstücken, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern oder Postpaketen von anderen in einer Weise, dass die Ausbreitung der Infektion oder Verseuchung verhindert wird;
„Ankunft“ eines Beförderungsmittels bedeutet
a) bei einem Seefahrzeug die Ankunft oder das Ankern in dem bezeichneten Gebiet eines Hafens;
b) bei einem Luftfahrzeug die Ankunft auf einem Flughafen;
c) bei einem Binnenschifffahrts-Fahrzeug auf internationaler Reise die Ankunft an einer Grenzübergangsstelle;
d) bei einem Eisenbahnzug oder einem Straßenfahrzeug die Ankunft an einer Grenzübergangsstelle;
„Anlauf- beziehungsweise Landeerlaubnis (free pratique) “ bedeutet die Genehmigung für ein Schiff, einen Hafen anzulaufen, die Fahrgäste ein- oder auszuschiffen und das Be- und Entladen von Fracht oder Vorräten vorzunehmen, oder für ein Luftfahrzeug, die Fluggäste nach der Landung ein- und aussteigen zu lassen und das Be- und Entladen von Fracht oder Vorräten vorzunehmen, oder für Landfahrzeuge, die Fahrgäste nach der Ankunft ein- und aussteigen zu lassen und das Be- und Entladen von Fracht oder Vorräten vorzunehmen;
„ärztliche Untersuchung“ bedeutet die vorläufige Beurteilung von Personen durch dazu befugtes medizinisches Personal oder durch unter der unmittelbaren Aufsicht der zuständigen Behörde tätige Personen zur Bestimmung des gesundheitlichen Zustands und der potentiellen Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die eine Prüfung der Gesundheitsdokumente wie auch die körperliche Untersuchung umfassen kann, wenn die Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen;
„Beförderer“ bedeutet eine natürliche oder juristische Person oder ihren Vertreter, die oder der für eine Beförderung verantwortlich ist;
„Beförderungsmittel“ bedeutet ein Luftfahrzeug, ein Schiff, einen Eisenbahnzug, ein Straßenfahrzeug oder ein anderes Beförderungsmittel auf internationaler Reise;
„Befreiung von Insekten“ bedeutet das Verfahren, bei dem Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung oder Vernichtung der in Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern und Postpaketen vorhandenen Insekten, die Überträger menschlicher Krankheiten sein können, getroffen werden;
„Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit“ bedeutet die Überwachung des Gesundheitszustands eines Reisenden über einen bestimmten Zeitraum, um das Risiko der Übertragung einer Krankheit zu bestimmen;
„Besatzungsmitglieder“ bedeutet die Personen an Bord eines Beförderungsmittels, die keine Fahrgäste sind;
„Bestätigung“ bedeutet die Bereitstellung von Informationen durch einen Vertragsstaat an die WHO, um den Stand eines Ereignisses im Hoheitsgebiet oder in den Hoheitsgebieten des betreffenden Vertragsstaats zu bestätigen;
„betroffen“ bedeutet Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter, Postpakete oder menschliche Überreste, die infiziert oder verseucht sind oder Infektions- oder Verseuchungsquellen tragen, so dass sie eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen;
„betroffenes Gebiet“ bedeutet insbesondere einen geographischen Ort, für den von der WHO Gesundheitsmaßnahmen aufgrund dieser Vorschriften empfohlen wurden;
„Container“ bedeutet einen Transportbehälter,
a) der dauerhaft und daher wiederholt benutzbar ist;
b) der besonders dazu bestimmt ist, die Beförderung von Gütern mit einem oder mehreren Verkehrsmitteln ohne Umladen zu erleichtern;
c) der mit Vorrichtungen versehen ist, die eine bequeme Handhabung, insbesondere das Umladen von einem Verkehrsmittel auf ein anderes, gestatten, und
d) der eigens so gefertigt ist, dass er leicht gefüllt und entleert werden kann;
„Container-Verladeplatz“ bedeutet einen Ort oder eine Anlage, der oder die für im internationalen Verkehr genutzte Container bestimmt ist;
„Desinfektion“ bedeutet das Verfahren, bei dem Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung oder Vernichtung von Krankheitserregern auf einem menschlichen oder tierischen Körper oder in beziehungsweise auf Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern und Postpaketen durch unmittelbare Einwirkung chemischer oder physikalischer Stoffe getroffen werden;
„Empfehlung“ oder „empfohlen“ bezieht sich auf eine aufgrund dieser Vorschriften gemachte zeitlich befristete oder ständige Empfehlung;
„Entrattung“ bedeutet das Verfahren, bei dem an der Grenzübergangsstelle Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung oder Vernichtung von in Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Einrichtungen, Gütern und Postpaketen vorhandenen Nagetieren, die Überträger menschlicher Krankheiten sein können, getroffen werden;
„Entseuchung“ bedeutet ein Verfahren, bei dem Gesundheitsmaßnahmen getroffen werden, um auf menschlichen oder tierischen Körpern, in oder auf einem für den Verzehr bestimmten Produkt oder auf anderen unbelebten Gegenständen einschließlich Beförderungsmitteln befindliche Krankheitserreger oder Giftstoffe, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können, zu vernichten;
„Ereignis“ bedeutet das Auftreten einer Krankheit oder ein Ereignis, das die Möglichkeit einer Krankheit schafft;
„erkrankte Person“ bedeutet eine Person, die an einer körperlichen Störung, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann, leidet oder von ihr betroffen ist;
„Flughafen“ bedeutet einen Ankunfts- und Abgangsflughafen für den internationalen Luftverkehr;
„Fracht(-stücke)“ bedeutet die an Bord eines Beförderungsmittels oder in einem Container geladenen Güter;
„Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ bedeutet die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses, das die Gesundheit von Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen kann, wobei solche Ereignisse besonders zu beachten sind, die sich grenzüberschreitend ausbreiten oder eine ernste und unmittelbare Bedrohung darstellen können;
„Generaldirektor“ bedeutet den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation;
„Gepäck(-stücke)“ bedeutet die persönliche Habe eines Reisenden;
„gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ bedeutet ein außergewöhnliches Ereignis, das, wie in diesen Vorschriften vorgesehen,
i) durch die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit in anderen Staaten darstellt und
ii) möglicherweise eine abgestimmte internationale Reaktion erfordert;
„Gesundheitsmaßnahme“ bedeutet Verfahren, die angewendet werden, um die Ausbreitung von Krankheiten oder von Verseuchung zu verhindern; Gesundheitsmaßnahmen umfassen keine Maßnahmen des Gesetzesvollzugs oder Sicherheitsmaßnahmen;
„Grenzübergangsstelle“ bedeutet eine internationale Ein- und Ausreisestelle für Reisende, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete, sowie Einrichtungen und Bereiche, die diesen bei der Ein- oder Ausreise Dienstleistungen erbringen;
„Güter“ bedeutet körperliche Produkte einschließlich Tiere und Pflanzen, die auf einer internationalen Reise – auch zur Verwendung an Bord eines Beförderungsmittels – befördert werden;
„Hafen“ bedeutet einen See- oder Binnenhafen, in den oder aus dem Schiffe auf internationaler Reise ein- oder auslaufen;
„Herd“ bedeutet ein Tier, eine Pflanze oder einen Stoff, in dem oder in der Krankheitserreger in der Regel leben und deren Vorkommen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann;
„IGV-Kontaktstelle der WHO“ bedeutet die Stelle in der WHO, die jederzeit für die Verständigung mit den nationalen IGV-Anlaufstellen erreichbar ist;
„Infektion“ bedeutet das Eindringen eines Krankheitserregers in den menschlichen oder tierischen Körper beziehungsweise seine Entwicklung oder Vermehrung, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können;
„internationale Reise“ bedeutet
a) bei einem Beförderungsmittel eine Reise zwischen Grenzübergangsstellen in den Hoheitsgebieten mehrerer Staaten oder eine Reise zwischen Grenzübergangsstellen im Hoheitsgebiet oder in den Hoheitsgebieten desselben Staates, wenn das Beförderungsmittel auf seiner Reise mit dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates in Berührung kommt, jedoch nur hinsichtlich dieser Berührung;
b) bei einem Reisenden eine Reise, die mit der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Staates verbunden ist, das nicht das Hoheitsgebiet des Staates ist, in dem der Reisende die Reise antritt;
„internationaler Verkehr“ bedeutet die Bewegung von Personen, Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern oder Postpaketen über eine internationale Grenze, einschließlich des internationalen Handels;
„invasiv“ bedeutet das Durchstechen oder Einschneiden der Haut oder das Einführen eines Instruments oder Fremdkörpers in den Körper oder die Untersuchung einer Körperhöhle. Im Sinne dieser Vorschriften gelten die ärztliche Untersuchung von Ohr, Nase und Mund, die Temperaturmessung mittels Ohr-, Mund- oder Hautthermometer oder durch Wärmebildfotographie, die ärztliche Überprüfung, die Auskultation, das äußerliche Abtasten, die Retinoskopie, die äußerliche Entnahme von Urin-, Stuhl- oder Speichelproben, die äußerliche Blutdruckmessung sowie die Elektrokardiographie als nichtinvasiv;
„Krankheit“ bedeutet eine Krankheit oder einen gesundheitlichen Zustand, die oder der ungeachtet des Ursprungs oder der Quelle Menschen erheblich schädigt oder schädigen kann;
„Landfahrzeug“ bedeutet ein motorisiertes Beförderungsmittel für den Landtransport, das sich auf einer internationalen Reise befindet, einschließlich Eisenbahnzügen, Reisebussen, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeugen;
„Landübergang“ bedeutet eine an Land befindliche Grenzübergangsstelle in einem Vertragsstaat, einschließlich einer von Straßenfahrzeugen und Eisenbahnzügen genutzten Grenzübergangsstelle;
„Luftfahrzeug“ bedeutet ein Luftfahrzeug, das sich auf einer internationalen Reise befindet;
„nationale IGV-Anlaufstelle“ bedeutet die von jedem Vertragsstaat bezeichnete nationale zentrale Stelle, die jederzeit für die Verständigung mit den IGV-Kontaktstellen der WHO nach diesen Vorschriften erreichbar ist;
„Organisation“ oder „WHO“ bedeutet die Weltgesundheitsorganisation;
„personenbezogene Daten“ bedeutet Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen;
„Postpaket“ bedeutet ein durch Post- oder Kurierdienste international befördertes adressiertes Erzeugnis oder Paket;
„Quarantäne“ bedeutet die Einschränkung von Tätigkeiten und/oder die Absonderung verdächtiger Personen, die nicht krank sind, oder verdächtiger Gepäckstücke, Container, Beförderungsmittel oder Güter in der Weise, dass die mögliche Ausbreitung einer Infektion oder Verseuchung verhindert wird;
„Reisender“ bedeutet eine natürliche Person, die eine internationale Reise unternimmt;
„Schiff“ bedeutet ein Seeschifffahrts- oder Binnenschifffahrts-Fahrzeug auf einer internationalen Reise;
„ständige Empfehlung“ bedeutet ein von der WHO bei bestimmten anhaltenden Gefahren für die öffentliche Gesundheit nach Artikel 16 erteilter nicht verbindlicher Rat im Hinblick auf geeignete Gesundheitsmaßnahmen zur routinemäßigen oder gelegentlichen Anwendung, die erforderlich sind, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder einzudämmen und Beeinträchtigungen des internationalen Verkehrs auf ein Mindestmaß zu begrenzen;
„ständiger Aufenthalt“ hat die Bedeutung, wie sie nach dem innerstaatlichen Recht des betreffenden Vertragsstaats bestimmt ist;
„störend“ bedeutet die mögliche Verursachung von Unannehmlichkeiten durch engen oder engsten Kontakt oder durch eingehende Befragung;
„Straßenfahrzeug“ bedeutet ein Landfahrzeug, das kein Eisenbahnzug ist;
„Überprüfung“ bedeutet die Untersuchung von Bereichen, Gepäck, Containern, Beförderungsmitteln, Einrichtungen, Gütern oder Postpaketen, einschließlich relevanter Daten und Unterlagen, durch die zuständige Behörde oder unter ihrer Aufsicht, um festzustellen, ob eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht;
„Überwachung“ bedeutet die systematische laufende Sammlung, Abgleichung und Analyse von Daten für die Zwecke des Gesundheitsschutzes sowie die rechtzeitige Verbreitung von für die öffentliche Gesundheit relevanten Informationen zur Bewertung und nötigenfalls Einleitung von Gesundheitsschutzmaßnahmen;
„Vektor“ bedeutet ein Insekt oder ein anderes Tier, das in der Regel einen Krankheitserreger in sich trägt, der eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt;
„verdächtig“ bedeutet diejenigen Personen, Gepäck- und Frachtstücke, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete, von denen ein Vertragsstaat annimmt, dass sie einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit ausgesetzt waren oder möglicherweise ausgesetzt waren, und die eine mögliche Quelle der Ausbreitung einer Krankheit sein können;
„Verseuchung“ bedeutet das Vorkommen eines Krankheitserregers oder Giftstoffs auf menschlichen oder tierischen Körpern, in oder auf einem für den Verzehr bestimmten Produkt oder auf anderen unbelebten Gegenständen, einschließlich Beförderungsmitteln, das eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann;
„vorübergehender Aufenthalt“ hat die Bedeutung, wie sie im innerstaatlichen Recht des betreffenden Vertragsstaats festgelegt ist;
„wissenschaftliche Erkenntnisse“ bedeutet Informationen, die ein auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden beruhendes Maß an Beweiskraft bieten;
„wissenschaftliche Grundsätze“ bedeutet die durch wissenschaftliche Methoden bekannten anerkannten grundlegenden naturwissenschaftlichen Gesetze und Tatsachen;
„zeitlich befristete Empfehlung“ bedeutet ein von der WHO nach Artikel 15 erteilter nicht verbindlicher Rat zur zeitlich befristeten und risikospezifischen Anwendung als Reaktion auf eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder einzudämmen und Beeinträchtigungen des internationalen Verkehrs auf ein Mindestmaß zu begrenzen;
„zuständige Behörde“ bedeutet eine für die Durchführung und Anwendung der Gesundheitsmaßnahmen aufgrund dieser Vorschriften zuständige Behörde;
(2) Sofern nichts anderes bestimmt ist oder sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, ist eine Bezugnahme auf diese Vorschriften gleichzeitig eine Bezugnahme auf deren Anlagen.
Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
§ 1 Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
…Die folgenden Staaten sind zum Zeitpunkt 31. Jänner 2025 als teilnehmende Staaten im Sinne des § 91 Z 2 GMSG anzusehen: 1. Albanien 2. Anguilla 3. Antigua und Barbuda 4. Argentinien 5. Armenien 6. Aruba 7. Aserbaidschan 8. Australien 9. Bahamas 10. Bahrain 11. Barbados 12. Belize…
§ 2 Liste der teilnehmenden Staaten zu § 91 Z 2 GMSG
…Folgende teilnehmenden Staaten erfüllen gemäß § 91 Z 2 GMSG die Voraussetzungen des § 7 OECD-MCAA: 1. Albanien 2. Argentinien 3. Armenien 4. Aruba 5. Aserbaidschan 6. Australien 7. Barbados 8. Belize 9. Brasilien 10. Chile 11. China 12. Cook Islands 13…
EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz, Tiroler
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
…Integration, c) den Europäischen Berufsausweis, d) die Verwaltungszusammenarbeit in den Angelegenheiten der Richtlinie 2005/36/EG und e) die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf 1. Gesetzesvorschläge im Sinn des Art. 35 der Tiroler Landesordnung 1989 sowie 2. Entwürfe von Verordnungen, die aufgrund von Landesgesetzen erlassen werden, sofern diese in Bezug auf einen landesgesetzlich…
§ 34 Umsetzung von Unionsrecht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in…
§ 189 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 189 Anwendungsbereich
…vergleichbar ist; als Kapitalgesellschaften im Sinn des Anhangs I der Bilanz-Richtlinie gelten auch solche, die mittels delegierter Rechtsakte der Kommission im Sinn des Art. 1 Abs. 2 dieser Richtlinie als solche erklärt werden; oder b. kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft mit einer natürlichen Person…
Art. 8 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 186/2022, zu den §§ 10, 11, 15, 243d, 245, 267b, 267c, 277, 280 und 280a dRGBl. S. 219/1897)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 80 .
§ 198 Inhalt der Bilanz
…1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die…
Art. 1 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 107/2017, zu den §§ 243a, 243c, 267 und 267b, dRGBl. S 219/1897)
…Mit diesem Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt: 1. die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr…
§ 1 TTZG 2019 · TTZG 2019 · Tierzuchtgesetz 2019, Tiroler
§ 1 Geltungsbereich, Ziele
…1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für die Zucht von a) Rindern und Büffeln, b) Schweinen, c) Schafen und Ziegen sowie d) Equiden (Hauspferden…
§ 19 Strafbestimmungen
…1) Wer 1. anerkannten Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen vorbehaltene Tätigkeiten ausübt, ohne über die entsprechende Anerkennung zu verfügen, 2. ein Zuchtprogramm durchführt, ohne dazu berechtigt zu sein…
§ 21 Übergangsbestimmungen
…1) Ungeachtet der Bestimmungen des Art. 64 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelten befristete Anerkennungen von Zuchtorganisationen sowie befristete Genehmigungen von Zuchtprogrammen nach dem Tiroler Tierzuchtgesetz 2008 als anerkannte…
§ 22 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht, Notifikation
…1) Durch dieses Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 90/427/EWG des Rates zur Festlegung der tierzüchterischen und genealogischen Vorschriften für…
§ 118a Stmk. BauG · Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 118a EU-Recht
…1) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt: 1. Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der…
§ 22 As-V · As-V · Arbeitsstoffe-Verordnung
§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
…4. Abschnitt Schlussbestimmungen Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, ABl. …
§ 22 TAHG 2012 · TAHG 2012 · Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, Tiroler
§ 22 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. 2005 Nr. L 255, S. …
§ 9 ElWG · ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 9 Aufgaben des Regelzonenführers
…Der Regelzonenführer ist verpflichtet: 1. die Leistungs-Frequenz-Regelung für die Regelzone entsprechend der Verordnung (EU) 2017/1485 bereitzustellen; 2. zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit beizutragen; 3. zur Fahrplanabwicklung mit anderen…
§ 8 Einteilung des Regelblocks und der Regelzonen
…2. Teil Organisation des Elektrizitätsmarktes 1. Hauptstück Regelblock und Regelzonen § 8. (1) Regelblock und Regelzonen werden durch den genehmigten gemeinsamen Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber eines Synchrongebietes zur Bestimmung der…
§ 140 Engpassmanagement im Übertragungsnetz
…1) Sofern für die Vermeidung oder Beseitigung eines Netzengpasses im Übertragungsnetz erforderlich, ist der Regelzonenführer im erforderlichen Ausmaß und für den erforderlichen Zeitraum ermächtigt, nach den…
§ 149 Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
…1) Der Regelzonenführer hat in enger Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus bis zum 1. Dezember eines jeden geraden…
Krankenanstalten-Bauverordnung
§ 16 Informationsverfahrenshinweis
…1) Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt nach Durchführung des Verfahrens gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni…
§ 3 TNSchG 2005 · TNSchG 2005 · Naturschutzgesetz 2005, Tiroler
§ 3 Begriffsbestimmungen
…Habitat-Richtlinie genannten natürlichen Lebensraumtypen, die mit einem Sternchen (*) versehen sind; 6. „Europäische Vogelschutzgebiete“ Gebiete zur Erhaltung wild lebender Vogelarten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutz-Richtlinie; 7. „Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes“ die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen…
§ 47 Umsetzung von Unionsrecht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 Nr. 206, S…
§ 29 TBG 2016 · TBG 2016 · Bauproduktegesetz 2016, Tiroler
§ 29 Anwendungsbereich
…Union nach Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 unterliegen, hat die Marktüberwachung nach den sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der Art. 16 Abs. 1 bis 5, Art. 17, Art. 18 und Art. 19 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1020 sowie…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Regelwerke sind harmonisierte technische Spezifikationen im Sinn der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sowie nationale technische Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten oder anderer Vertragsstaaten…
§ 42 Umsetzung von Unionsrecht
…1) Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt: 1. Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für…
§ 21 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 21 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, ABl. 2018 Nr. L…
§ 3 Vorbildfunktion des Landes und der Gemeinden
…2. Abschnitt Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors im Bereich der Energieeffizienz (1) Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen nehmen im Einklang mit Art. 15a Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001, Art. 7 der Richtlinie (EU) 2024/1275 sowie Art. 5 und 6 der…
§ 42 StNSchG 2017 · StNSchG 2017 · Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017
§ 42 EU-Recht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora…
§ 20 TADG 2005 · TADG 2005 · Antidiskriminierungsgesetz 2005, Tiroler
§ 20 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl. 2000 Nr. L 180…
§ 14b Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
…1) Websites und mobile Anwendungen des Landes Tirol, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des…
§ 130a L-BG · L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 130a Umsetzungshinweis
…Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren…
Art. 7 GenG · GenG · Genossenschaftsgesetz
Art. 7 Genossenschaftsgesetz
… 7 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 178/2023, zu § 15, RGBl. Nr. 70/1873) Mit diesem Bundesgesetz wird Art. 13i der Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, ABl. Nr. L 169 vom 30.06.2017 S. 46, in der…
Art. 8 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 186/2022, zu den §§ 33a, 40 und 81 BGBl. Nr. 70/1873)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht, ABl. Nr. L 186 vom 11.07.2019 S. 80 .
Wettunternehmergesetz, Tiroler
§ 56 Notifikation
…1) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der…
§ 55 Umsetzung von Unionsrecht
…Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in…
§ 6 PSA-V · PSA-V · Persönliche-Schutzausrüstungs-Verordnung
§ 6 Umsetzung von Unionsrecht
3. Abschnitt Schlussbestimmungen Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 18, in der Fassung der Richtlinie …
§ 80i LBedG · LBedG · Landesbedienstetengesetz
§ 80i Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt…
Feststellung von Hauptverkehrsstraßen und technische Spezifikationen in Bezug auf Umgebungslärm
§ 11 Umsetzung von Unionsrecht
Durch diese Verordnung werden die Richtlinie 2015/996/EU der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. 2015 Nr. L 168, S. 1ff, die Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2…
§ 51 TKJHG · TKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz, Tiroler
§ 51 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in…
§ 2 TJG 2004 · TJG 2004 · Jagdgesetz 2004, Tiroler
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Jagdbare Tiere sind die in der Anlage angeführten Tiere. Tiere, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Einfriedungen ausschließlich zur Gewinnung von Fleisch oder von…
§ 73 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 Nr. 206, S. 7…
§ 123 MDG · MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 123 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14…
§ 3 EnDG · EnDG · Energiearmuts-Definitions-Gesetz
§ 3 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
…EG und (EU) 2015/652 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 1.…
Art. 1 E-ControlG · E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
Art. 1 Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 107/2017, zu § 25a, BGBl. I Nr. 110/2010)
…Mit diesem Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt: 1. die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr…
§ 2 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
…1) Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27…
§ 21 Aufgaben der Regulierungsbehörde
…1) (Verfassungsbestimmung) Die Regulierungsbehörde ist für die Besorgung der Aufgaben, die ihr durch dieses Bundesgesetz sowie insbesondere durch folgende Gesetze, die darauf basierenden Verordnungen sowie das…
§ 139 LBG 1998 · LBG 1998 · Landesbeamtengesetz 1998
§ 139 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt…
§ 133 I-VBG · I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz
§ 133 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt…
§ 4 Bau-V · Bau-V · Bauarbeiterschutz-Verordnung
§ 4 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, ABl. 1992…
Schischulgesetz 1995, Tiroler
§ 59 Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht
…1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Schischulgesetz, LGBl. Nr. 12/1989, außer Kraft…
§ 14 TabMG 1996 · TabMG 1996 · Tabakmonopolgesetz 1996
§ 14 Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH
…1) Zu der Monopolverwaltung, die von der Monopolverwaltung GmbH zu besorgen ist, gehören die Angelegenheiten des Kleinhandels mit Tabakerzeugnissen und E Liquids unter Verfolgung von gesundheits…
§ 16 Entgelte
…1) Die Monopolverwaltung GmbH hat für ihre Leistungen Entgelte zu verlangen. Solche Entgelte sind 1. als Pauschalentgelte für bestimmte Leistungen, 2. als laufende Entgelte in Höhe…
§ 2 MinStG 2022 · MinStG 2022 · Mineralölsteuergesetz 2022
§ 2 Sonstige Begriffsbestimmungen
…19 00 und verflüssigte gasförmige Kohlenwasserstoffe der Unterposition 2901 10 der Kombinierten Nomenklatur. (6) Kombinierte Nomenklatur im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Warennomenklatur nach Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. Nr L 256 vom 07.09.1987…
§ 12 NÖ ADG 2017 · NÖ ADG 2017 · NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017
§ 12 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
…Abschnitt 5 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen (1) Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen…
§ 14 Umgesetzte EU-Richtlinien
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl.Nr. …
Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970
§ 104 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. 2000 Nr. L 303…
§ 10 GÜ-V · GÜ-V · Gesundheitsüberwachungs-Verordnung
§ 10 Umsetzung von Unionsrecht
…4. Abschnitt Schlussbestimmungen Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. …
§ 39 TBSFG · TBSFG · Bergsportführergesetz, Tiroler
§ 39 Inkrafttreten, Umsetzung von Unionsrecht
…1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Bergführergesetz, LGBl. Nr. 14/1988, in der Fassung…
§ 3a TabStG 2022 · TabStG 2022 · Tabaksteuergesetz 2022
§ 3a Sonstige Begriffsbestimmungen
…Tabakwaren in das Zollgebiet der Union, welche nicht gemäß Art. 201 des Zollkodex in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden und für die gemäß Art. 79 Abs. 1 des Zollkodex eine Einfuhrzollschuld entstanden ist oder entstanden wäre, wenn die Tabakwaren zollpflichtig gewesen wären.…
§ 52 TMSG · TMSG · Mindestsicherungsgesetz, Tiroler
§ 52 Umsetzung von Unionsrecht
…Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie…