Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht im Revisionsverfahren nach außerordentlicher Revision—OGH Entscheidung
4Ob100/26y06. August 2026
…Im Umfang der Zurücknahme der Klage wird das angefochtene Urteil wirkungslos, was das Berufungsgericht mit Beschluss festzustellen hat. [3] Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch im Revisionsverfahren anzuwenden ( RS0081567 ), sodass auszusprechen ist, dass die Urteile der Vorinstanzen wirkungslos sind (3 Ob 61/25d [Rz 4]; 8…