W136 2327198-1—BVwG Entscheidung
12. Mai 2026
…der Bundesdisziplinarbehörde, vom 26.09.2025, GZ: 2025-0.639.094, betreffend Disziplinarstrafe der Geldstrafe, nach mündlicher Verhandlung zu Recht: A) Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige…