(1) Die Behörde kann besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht ermächtigen, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen mit Organstrafverfügung Geldstrafen einzuheben. Das oberste Organ kann, soweit die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, durch Verordnung zur Verfahrensbeschleunigung einzelne Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmen, für die durch Organstrafverfügung eine unter Bedachtnahme auf § 19 Abs. 1 im Vorhinein festgesetzte Geldstrafe bis zu 90 Euro eingehoben werden darf.
(2) Die Behörde kann die Organe (Abs. 1) ferner ermächtigen, dem Beanstandeten einen zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneten Beleg zu übergeben, oder, wenn keine bestimmte Person beanstandet wird, am Tatort zu hinterlassen. Der Beleg hat eine Identifikationsnummer zu enthalten, die automationsunterstützt gelesen werden kann.
(3) Die Behörde kann einem Organ (Abs. 1) die Ermächtigung entziehen, wenn sie dies für erforderlich erachtet.
(4) Eine Organstrafverfügung hat die Tat, die Zeit und den Ort ihrer Begehung, den Strafbetrag und die Behörde, in deren Namen eingeschritten wurde, anzugeben. Falls ein Beleg gemäß Abs. 2 verwendet wird, hat das Organ zusätzlich jene Daten festzuhalten, die für eine allfällige Anzeigenerstattung an die Behörde erforderlich sind.
(5) Die Gestaltung der für die Organstrafverfügung zu verwendenden Drucksorten, die Art ihrer Ausstellung und die Gebarung mit diesen Drucksorten sowie mit den eingehobenen Strafbeträgen sind durch Verordnung der Bundesregierung zu regeln.
(5a) Das Organ (Abs. 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beanstandeten gering sind; eine Anzeige an die Behörde ist in diesem Fall nicht zu erstatten. Das Organ kann jedoch den Beanstandeten in einem solchen Fall in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.
(6) Gegen die Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrages oder die Entgegennahme des Beleges (Abs. 2), so ist die Organstrafverfügung gegenstandslos. Die Unterlassung der Einzahlung mittels Beleges (Abs. 2) binnen einer Frist von zwei Wochen gilt als Verweigerung der Zahlung des Strafbetrages; der Lauf der Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Beleg am Tatort hinterlassen oder dem Beanstandeten übergeben wurde. Im Fall der Verweigerung der Zahlung des Strafbetrages oder der Entgegennahme des Beleges (Abs. 2) ist die Anzeige an die Behörde zu erstatten. Als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges (Abs. 2) gilt auch die Überweisung des einzuhebenden Strafbetrages oder eines höheren Betrages auf das im Beleg angegebene Konto, wenn der Überweisungsauftrag die automationsunterstützt lesbare, vollständige und richtige Identifikationsnummer des Beleges enthält und der Strafbetrag dem Konto des Überweisungsempfängers fristgerecht gutgeschrieben wird.
(7) Wird der Strafbetrag nach Ablauf der in Abs. 6 bezeichneten Frist oder nicht mittels Beleges (Abs. 2) bezahlt und weist der Beschuldigte die Zahlung im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens nach, so ist der Strafbetrag zurückzuzahlen oder anzurechnen.
(7a) Wird binnen der in Abs. 6 bezeichneten Frist mittels Beleges (Abs. 2) ein höherer Betrag als der durch die Organstrafverfügung eingehobene Strafbetrag eingezahlt, so ist ein Betrag in der Höhe des Differenzbetrages abzüglich zwei Euro zurückzuzahlen; übersteigt dieser Betrag zwei Euro nicht, hat keine Rückzahlung zu erfolgen.
(8) Die Behörde kann die Organe (Abs. 1) ermächtigen, dem Beanstandeten zu gestatten, den einzuhebenden Strafbetrag auch in bestimmten fremden Währungen oder mit Scheck oder Kreditkarte zu entrichten. Wird der Strafbetrag mit Kreditkarte entrichtet, so ist der mit dem Kreditkartenunternehmen vereinbarte Abschlag von demjenigen zu tragen, dem die Geldstrafe gewidmet ist.
(9) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur Vornahme von Handlungen im Sinne der Abs. 1, 2 und 8 ermächtigt.
Rückverweise
VwFormV · Verwaltungsformularverordnung
§ 1
…eine Sicherheitsleistung) – Formular 24 zu § 37 VStG (Bescheid über eine Beschlagnahme) – Formular 25 zu §§ 37a und 50 VStG (Ermächtigungsurkunde) – Formular 26 zu §§ 37a und 39 VStG (vorläufige Sicherheit/Beschlagnahme) – Formular 27 zu § 39 VStG…
VStG · Verwaltungsstrafgesetz 1991
§ 50 Organstrafverfügung
(1) Die Behörde kann besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht ermächtigen, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen mit Organstrafverfügung Geldstrafen einzuheben. Das oberste Organ kann, soweit die Verwaltungsvorschrifte…
§ 37a
…der Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und der Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat unverhältnismäßig wäre. Besondere Ermächtigungen in den Verwaltungsvorschriften bleiben unberührt. § 50 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6 erster Satz sowie Abs. 8 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Die vorläufige Sicherheit darf das Höchstmaß…
§ 49a Anonymverfügung
…Anonymverfügung ist ein zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneter Beleg beizugeben. Der Beleg hat eine Identifikationsnummer zu enthalten, die automationsunterstützt gelesen werden kann. § 50 Abs. 5 gilt sinngemäß. (5) Die Anonymverfügung ist einer Person zuzustellen, von der die Behörde mit Grund annehmen kann, daß sie oder ein für…
BStMG · Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
§ 29 Mitwirkung der Organe der Straßenaufsicht
…Abs. 2 VStG mit der Maßgabe anwendbar, dass durch Verordnung Geldstrafen bis zum Betrag von 600 € vorgesehen werden dürfen, 3. § 50 VStG nicht anwendbar. (3) Die für Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 20, 21 und 32 Abs. 1 zweiter Satz durch Anonymverfügung gemäß § 49a VStG vorzuschreibende Geldstrafe…
OrgStVfgV · Organstrafverfügungenverordnung
§ 1 Formular für die Organstrafverfügung
…Für die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung (§ 50 VStG) ist das Formular 45 der Verwaltungsformularverordnung – VwFormV, BGBl. II Nr. 400/2013, in der jeweils geltenden Fassung, zu verwenden.…
§ 3 Beleg
…1) Der zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages zu verwendende Beleg (§ 50 Abs. 2 VStG) hat den Postvorschriften für Einzahlungsbelege zu entsprechen und eine Identifikationsnummer zu enthalten, die automationsunterstützt gelesen werden kann. Der Beleg hat aus einem für den Beanstandeten…
Stmk. NPOG · Steiermärkisches Nationalparkorganegesetz
§ 7 Befugnisse
…§ 39 VStG und Durchsuchung von Fahrzeugen und Behältnissen von angehaltenen Personen nach solchen Verfallsgegenständen; 5. Ausstellung von Organstrafverfügungen nach Maßgabe des § 50 VStG.…
Bgld. AOG · Burgenländisches Aufsichtsorgangesetz
§ 7 Befugnisse von Aufsichtsorganen
…von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, insbesondere die Anhaltung von Personen zum Zweck der Feststellung ihrer Identität und Erstattung von Anzeigen. (3) Aufsichtsorgane haben nach Maßgabe des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG, BGBl. Nr. 52/1991, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2018, zusätzlich folgende Befugnisse: 1. Beschlagnahme von Gegenständen gemäß…
Oö. PolStG · Oö. Polizeistrafgesetz
§ 1b § 1bKontrolle der Einhaltung
…beschlagnahmte Gegenstände sind unverzüglich der Behörde oder zur Übergabe an diese einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu übergeben; 3. Ausstellung von Organstrafverfügungen gemäß § 50 VStG nach Ermächtigung durch die Verwaltungsstrafbehörde. Als gelinderes Mittel kommt jeweils die Wegweisung der Person vom öffentlichen Ort in Betracht. (Anm: LGBl.Nr. 53/2017) (5…
StAOG · Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz
§ 7 Befugnisse von landesgesetzlich vorgesehenen Aufsichtsorganen
… 21 Abs. 2 VStG; 2. Beschlagnahme von Gegenständen gemäß § 39 Abs. 2 VStG; 3. Ausstellung von Organstrafverfügungen gemäß § 50 VStG nach Ermächtigung durch die Verwaltungsstrafbehörde. (3) Die Gesetze, die die Überwachung durch Aufsichtsorgane vorsehen, können deren Befugnisse einschränken oder erweitern. (4) Aufsichtsorgane sind bei Ausübung…
SchFG · Schifffahrtsgesetz
§ 42 Strafbestimmungen
…seiner geistigen oder körperlichen Eignung unterzieht (§ 6 Abs. 2 und 4). (4) Organe der Schifffahrtsaufsicht sind ermächtigt, mit Organstrafverfügungen gemäß § 50 Abs. 1 VStG Geldstrafen einzuheben oder gemäß § 50 Abs. 2 VStG an Stelle der Einhebung eines Geldbetrages einen zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneten Beleg…
Wr. VG · Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
§ 38 Behörden
…Organstrafverfügung bis zu 90 Euro bei den gemäß § 43 Abs. 1 bis 7 mit Strafe bedrohten Übertretungen dieses Gesetzes (§ 50 VStG), jeweils BGBl. Nr. 52/1991, idF BGBl. I Nr. 34/2024, 13. Anordnung oder Bewilligung einer Überwachung gemäß § 40 Abs. 3, 14. die Ausübung des…
K-LSiG · Kärntner Landessicherheitsgesetz - K-LSiG
§ 23 § 23
…Anhaltung von Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung betreten, zum Zweck der Feststellung ihrer Identität und die Erstattung von Anzeigen. (2) Nach Maßgabe des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2013, haben Aufsichtsorgane nach Ermächtigung durch die Verwaltungsstrafbehörde zusätzlich folgende Befugnisse…
ZollR-DG · Zollrechts-Durchführungsgesetz
§ 34 Vorgehen bei Zuwiderhandlungen gegen die der Zollverwaltung zur Vollziehung übertragenen Rechtsvorschriften
…Rechtsvorschriften vorläufige Sicherheiten bis zum Betrag von 180 Euro festzusetzen und einzuheben. Sie sind weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG Geldstrafen bis zu 120 Euro einzuheben.…
AGesVG · Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz
§ 2 Verhüllungsverbot
…erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen. Die Verwaltungsübertretung kann durch Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten…
NÖ Polizeistrafgesetz
§ 14 § 14
…beschlagnahmte Gegenstände sind unverzüglich der Behörde oder zur Übergabe an diese einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu übergeben; 3. Ausstellung von Organstrafverfügungen gemäß § 50 VStG nach Ermächtigung durch die Verwaltungsstrafbehörde. Als gelinderes Mittel kommt jeweils die Wegweisung der Person in Betracht. (3) Die Aufsichtsorgane sind bei der Durchführung der Kontrolle…
§ 2 § 2
…1.000,–, im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen. Strafgelder, die mit der Ausstellung von Organstrafverfügungen gemäß § 50 VStG eingehoben wurden, fließen der Gemeinde zu, in deren Gebiet die Verwaltungsübertretung begangen wurde. (4) Den Organen der öffentlichen Aufsicht sind zur Konsumation verwendete Flaschen, Dosen…
§ 1a § 1a
…1.000,–, im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen. Strafgelder, die mit der Ausstellung von Organstrafverfügungen gemäß § 50 VStG eingehoben wurden, fließen der Gemeinde zu, in deren Gebiet die Verwaltungsübertretung begangen wurde. (3) Durch Verordnung der Gemeinde kann an bestimmten öffentlichen Orten, insbesondere bei…