(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.
Rückverweise
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 208 Verkehr in Betrieben
…dass ein möglichst wirksamer Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht wird. Die der Verkehrssicherheit dienenden Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, sind sinngemäß anzuwenden, soweit nicht durch zwingende betriebliche Notwendigkeiten eine Abweichung geboten erscheint. Solche Abweichungen sind in der…
EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
§ 2 Begriffsbestimmungen
…gilt als: 1. Eisenbahnkreuzung: schienengleicher Eisenbahnübergang gemäß § 1 Abs. 1; 2. Straße mit öffentlichem Verkehr: Straße gemäß § 1 Abs. 1 StVO 1960; 3. Gefahrenzeichen „Bahnübergang mit Schranken“: das Straßenverkehrszeichen gemäß § 50 Z 6a StVO 1960; 4. Gefahrenzeichen „Bahnübergang ohne Schranken…
ASOR-Durchführungsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
…die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) und ist anzuwenden auf: 1. die Personenbeförderung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 StVO 1960), die durchgeführt wird im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr a) zwischen den Gebieten zweier Vertragsparteien, b) von und nach dem Gebiet derselben Vertragspartei und gegebenenfalls im Rahmen solcher…
KflG · Kraftfahrliniengesetz
§ 13 Straßeneignung
…1) Die Straßeneignung von Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen (BStG 1971, BGBl. Nr. 286) für den Kraftfahrlinienbetrieb wird unter Berücksichtigung etwaiger Einschränkungen durch die StVO 1960, BGBl. Nr. 159, und durch das KFG 1967, BGBl. Nr. 267, angenommen. (2) Sofern keine Verordnung nach § 46 Abs. …
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 76a
…Sinne des § 74 Abs. 2 Z 4 ist jedenfalls nicht zu erwarten, wenn der Gastgarten gemäß § 82 Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der jeweils geltenden Fassung, bewilligt ist. (2) Für Gastgärten, die sich weder auf öffentlichem Grund befinden noch…