LandesrechtSalzburgVerordnungenKostenbeiträge des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2025§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

Der Kostenbeitrag nach § 62 Abs 1 erster Satz SKAG beträgt für das Jahr 2025 je Verpflegstag 13,00 €.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden