JudikaturVwGH

Ra 2022/10/0063 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Es kann nicht gesagt werden, die räumliche Situierung von zur Entfernung beantragten Bäumen stelle keine Information über Maßnahmen (einschließlich Verwaltungsmaßnahmen), die sich auf die in den § 2 Z 1 und 2 Wr. UmweltinformationsG 2001 genannten Umweltbestandteile und Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken, dar (vgl. VwGH 16.3.2016, Ra 2015/10/0113, VwSlg. 19334 A).

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