Ra 2022/10/0063 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Es kann nicht gesagt werden, die räumliche Situierung von zur Entfernung beantragten Bäumen stelle keine Information über Maßnahmen (einschließlich Verwaltungsmaßnahmen), die sich auf die in den § 2 Z 1 und 2 Wr. UmweltinformationsG 2001 genannten Umweltbestandteile und Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken, dar (vgl. VwGH 16.3.2016, Ra 2015/10/0113, VwSlg. 19334 A).