JudikaturVwGH

Ra 2022/10/0063 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Aus dem bloßen Umstand, dass die Umweltinformationen hinsichtlich aller in einem bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet eingeleiteter Verfahren zur Bewilligung von Baumentfernungen begehrt werden, lässt sich in keiner Weise ableiten, dass das Informationsbegehren gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 Wr. UmweltinformationsG 2001 offenbar missbräuchlich gestellt wurde. Auch der Hinweis darauf, dass gleichartige Begehren für andere Zeiträume gestellt wurden, lässt Derartiges nicht erkennen (vgl. VwGH 12.11.2021, Ra 2019/04/0120).

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