Ra 2021/15/0011 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei einer sich wiederholenden Tätigkeit ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass Einkünfte aus Leistungen nach § 29 Z 3 EStG 1988 vorliegen sollten (vgl. VwGH 14.9.1988, 87/13/0248).