Entstehung, Inhalt und Erlöschen der Abgabenschuld einschließlich des diesbezüglichen Verfahrens und der diesbezüglichen Rechtsformen hoheitlichen Handelns - sind entsprechend dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenverwaltung - ausschließlich durch das Gesetz (bzw Verordnungen) geregelt (vgl. VwGH 29.4.2010, 2009/15/0030). Diese sehen nicht vor, dass die Abgabenschuld ungeachtet der Verwirklichung des Abgabentatbestandes nicht entstünde oder zum Wegfall gelangte.
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