JudikaturVwGH

Ra 2015/17/0026 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2015

Bei einer Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verspätung handelt es sich um einen verfahrensabschließenden Beschluss, der grundsätzlich mittels abgesonderter Revision bekämpft werden kann.

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