Übersicht der Entscheidungen zu § 67 StPO
A) § 67 StPO 1975 (vor 2008)
B) § 67 StPO idF Strafprozessreformgesetz
(BGBl I 2004/19)
§ 13 K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 13 § 13Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters
…Anspruch nehmen können und auch in Anspruch nehmen. (1a) Der Vorgesetzte oder der Dienstgeber hat im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes gemäß § 67 oder eines absehbaren Ausscheidens eines Bediensteten aus dem Dienstverhältnis rechtzeitig, unmissverständlich und nachweislich darauf hinzuwirken, dass der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und…
Rückverweise