Übersicht der Entscheidungen zu § 367 ABGB
A Anwendungsbereich
B Öffentliche Versteigerung
C Befugter Gewerbsmann
D Vertrauensmann des Eigentümers
E Diverses
Informationen zu § 366 ABGB
Verweisungen:
Zur Gutgläubigkeit des Erwerbers vgl § 326 A ABGB Vgl ferner die Entscheidungen zu §§ 366, 372, 402 ABGB
§ 367 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 367 Gutgläubiger Erwerb
…Gutgläubiger Erwerb § 367. (1) Die Eigentumsklage gegen den rechtmäßigen und redlichen Besitzer einer beweglichen Sache ist abzuweisen, wenn er beweist, dass er die Sache gegen Entgelt in einer…
§ 417 insbesondere bey einem Baue;
…so bleibt das Gebäude zwar sein Eigenthum; doch muß selbst ein redlicher Bauführer dem Beschädigten die Materialien, wenn er sie außer den im § 367 angeführten Verhältnissen an sich gebracht hat, nach dem gemeinen; ein unredlicher aber muß sie nach dem höchsten Preise, und überdieß noch allen anderweitigen Schaden ersetzen…
§ 456 Verpfändung einer fremden Sache.
…in der Regel das Recht, sie zurückzufordern. In solchen Fällen, in denen die Eigentumsklage gegen einen rechtmäßigen und redlichen Besitzer abzuweisen ist (§§ 367 und 368), ist er aber verpflichtet, den Pfandbesitzer schadlos zu halten oder das Pfand fahren zu lassen und sich mit dem Schadenersatzanspruch gegen den Verpfänder…
Art. 32 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 120/2005, zu den §§ 367, 368, 456, 460a, 466a bis 466e, 905 bis 906, 1019, 1029, 1063a, 1063b, 1082, 1170b, 1333, 1335, 1336 und 1396a, JGS Nr. 946/1811)
…Artikel XXXII Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 120/2005, zu den §§ 367, 368, 456, 460a, 466a bis 466e, 905 bis 906, 1019, 1029, 1063a, 1063b, 1082, 1170b, 1333, 1335, 1336 und 1396a, JGS Nr. 946/1811…
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