JudikaturOGH

RS0002802 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 1994

(Zum AHGB) Durch die Beschreibung und Schätzung des Zubehörs der zu versteigernden Liegenschaft erlangt der betreibende Gläubiger an dem Zubehör konstitutiv ein Befriedigungsrecht. Das Zubehör kann von diesem Zeitpunkt an pfandfrei von einem Dritten nur bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 367 ABGB oder des Art 306 AHGB in das Eigentum erworben werden.

Rückverweise