JudikaturOGH

RS0135374 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Immobilienrecht
02. April 2025

An einer Sache, die als Zubehör oder selbständiger Bestandteil einer Hauptsache unter Denkmalschutz steht, kann durch den Erwerb von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens unter den sonstigen Voraussetzungen des § 367 ABGB Eigentum erworben werden.

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