1Ob84/54—OGH Entscheidung
24. Februar 1954
…Gewahrsame des Bestandgebers verbleibt, erlischt nicht dadurch, daß die Gegenstände in Exekution gezogen werden. Mit der gerichtlichen Veräußerung erlöschen allerdings Pfand- und Befriedigungsrechte nach § 269 EO. und § 367 ABGB. Es verbleibt aber das Befriedigungsrecht aus dem Erlös der verkauften Gegenstände, das hier allein geltend gemacht wird. Die Erwägungen in der…