RS0012671 – OGH Rechtssatz
Wer nach § 367 ABGB redlich Eigentum an einem gestohlenen PKW erwirbt, in rechtsirriger Befolgung einer strafgerichtlichen Verfügung jedoch das Fahrzeug sodann dem Bestohlenen übergibt, hat gegenüber letzterem sowohl aus dem Grunde des Eigentums als auch nach § 1431 ABGB einen Rückforderungsanspruch.