Übersicht der Entscheidungen zu § 177 ABGB
A Entscheidungen idF vor BG vom 30.07.1977 über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes BGBl 1977/403
B Entscheidungen idF BG vom 30.07.1977 über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes BGBl 1977/403
C Spezielle Entscheidungen zur Fassung des § 177 Abs 2 ABGB vom KindG BGBl 1977/403 bis KindRÄG BGBl 1989/162
D Entscheidungen idF des BG vom 15.03.1989 über die Änderung des Kindschaftsrechtes KindRÄG BGBl 1989/162
E Entscheidungen idF Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 BGBl I 2000/135
§ 109 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 109 Vereinbarungen über Obsorge und persönliche Kontakte
…Standesbeamte hat das für die Entscheidung über die Obsorge zuständige Gericht unter Anschluss der Erklärungen der Eltern schriftlich über eine Bestimmung der Obsorge (§ 177 Abs. 2 ABGB) zu informieren.…
§ 38 PStG 2013 · PStG 2013 · Personenstandsgesetz 2013
§ 38 Namen
…E ID (§§ 4 ff E-GovG) zu bestimmen. Dasselbe gilt für den Vater oder anderen Elternteil, sofern auch diesem gemäß § 177 Abs. 1 ABGB die Obsorge zukommt. Der Bundesminister für Inneres darf für die jeweilige Personenstandsbehörde mithilfe des ZPR prüfen, ob der Betroffene als Elternteil des Kindes eingetragen ist…
§ 12 Anmeldung durch die Personenstandsbehörde
…E-GovG) die Anmeldung des Kindes im Wege der Personenstandsbehörde vornehmen. Dasselbe gilt für den Vater oder anderen Elternteil, sofern auch diesem gemäß § 177 Abs. 1 ABGB die Obsorge zukommt. Zu diesem Zweck ist der Bundesminister für Inneres berechtigt, die aufrechten Wohnsitze der Eltern im Datenfernverkehr im Wege des ZMR abzufragen und…
§ 13 Vornamensgebung
…E ID (§§ 4 ff E-GovG) zu bestimmen. Dasselbe gilt für den Vater oder anderen Elternteil, sofern auch diesem gemäß § 177 Abs. 1 ABGB die Obsorge zukommt. Der Bundesminister für Inneres darf für die jeweilige Personenstandsbehörde mithilfe des ZPR prüfen, ob der Betroffene als Elternteil des Kindes eingetragen ist…
§ 67 Befugnis zur Beurkundung und Beglaubigung
…der im Abs. 1 Z 1 bis 7 und Abs. 2 angeführten Erklärungen bleiben unberührt. (5) Die Personenstandsbehörde hat Obsorgeerklärungen (§ 177 Abs. 2 ABGB) zu beurkunden und einzutragen. Diese sind dem ordentlichen Gericht am Wohnort des Kindes mitzuteilen.…
§ 46 LAG · LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 46 Gemeinsame Bestimmungen zur Elternteilzeit
…und 45 ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt oder eine Obsorge nach den §§ 177 Abs. 4 oder 179 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB), JGS Nr. 946/1811, gegeben ist und sich der andere Elternteil nicht gleichzeitig…
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