JudikaturOGH

RS0086844 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 1980

Da nach § 177 Abs 2 ABGB "erforderlichenfalls die Bezirksverwaltungsbehörde zu hören" ist, ist die Einholung einer Stellungnahme der Bezirksverwaltungsbehörde in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichtes gestellt.

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