JudikaturOGH

RS0048673 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 1996

Ein das Wohl des Kindes gefährdendes Verhalten eines Elternteiles liegt schon dann vor, wenn er auf den ihm nach § 177 Abs 2 ABGB nF zuerkannten elterlichen Rechten und Pflichten in einer die Interessen des Kindes beeinträchtigenden Weise besteht.

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