JudikaturOGH

RS0048794 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Dezember 1974

Eine gänzliche Entziehung der väterlichen Gewalt ist gemäß § 177 ABGB nur dann zulässig, wenn der Vater die Verpflegung und Erziehung seiner Kinder gänzlich vernachlässigt.

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