Informationen zu § 92 ABGB D
Die Unterteilung § 92 ABGB "D" wurde anläßlich der Datenerfassung für die "nF" - Karten § 92 ABGB idF des BG vom 01.07.1975 über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe neu geschaffen.
§ 98 EheG · EheG · Ehegesetz
§ 98 Haftung für Kredite
…§ 98. (1) Entscheidet das Gericht ( § 92 ) oder vereinbaren die Ehegatten (§ 97 Abs. 5, gegebenenfalls § 55a Abs. 2), wer von beiden im Innenverhältnis zur Zahlung von…
§ 10 MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 10 Kündigungsschutz
…Auflösung des Dienstverhältnisses ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Bei minderjährigen Dienstnehmerinnen muß dieser Vereinbarung überdies eine Bescheinigung eines Gerichts ( § 92 ASGG ) oder einer gesetzlichen Interessenvertretung der Dienstnehmer beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, daß die Dienstnehmerin über den Kündigungsschutz nach diesem Bundesgesetz belehrt wurde. (8) …
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