Informationen zu § 92 ABGB D
Die Unterteilung § 92 ABGB "D" wurde anläßlich der Datenerfassung für die "nF" - Karten § 92 ABGB idF des BG vom 01.07.1975 über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe neu geschaffen.
§ 98 EheG · EheG · Ehegesetz
§ 98 Haftung für Kredite
…§ 98. (1) Entscheidet das Gericht ( § 92 ) oder vereinbaren die Ehegatten (§ 97 Abs. 5, gegebenenfalls § 55a Abs. 2), wer von beiden im Innenverhältnis zur Zahlung von…
§ 10 MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 10 Kündigungsschutz
…Auflösung des Dienstverhältnisses ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Bei minderjährigen Dienstnehmerinnen muß dieser Vereinbarung überdies eine Bescheinigung eines Gerichts ( § 92 ASGG ) oder einer gesetzlichen Interessenvertretung der Dienstnehmer beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, daß die Dienstnehmerin über den Kündigungsschutz nach diesem Bundesgesetz belehrt wurde. (8) …
Art. 1 § 2 GGG · GGG · Gerichtsgebührengesetz
Art. 1 § 2 Entstehung der Gebührenpflicht
…Grunderwerbsteuer maßgebenden Zeitpunkt begründet wird; 5. hinsichtlich der Gebühren für die gerichtliche Hinterlegung von Urkunden ( §§ 434 bis 437, 451 Abs. 2 ABGB ), die pfandweise Beschreibung ( §§ 91 bis 94 EO ) sowie die Einreihung der Protokollsabschrift über den Zuschlag ( § 183 EO ) mit der Bewilligung…
Art. 1 § 28
…§ 28. Zahlungspflichtig sind: 1. bei Verfahren über die Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen ( § 98 ABGB ) derjenige, dem die Zahlung eines Abgeltungsbetrages auferlegt wird, wird der Antrag aber zur Gänze abgewiesen, der Antragsteller; 2. bei Verfahren über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens…
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