Informationen zu § 92 ABGB D
Die Unterteilung § 92 ABGB "D" wurde anläßlich der Datenerfassung für die "nF" - Karten § 92 ABGB idF des BG vom 01.07.1975 über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe neu geschaffen.
§ 92 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 92
(1) Verlangt ein Ehegatte aus gerechtfertigten Gründen die Verlegung der gemeinsamen Wohnung, so hat der andere diesem Verlangen zu entsprechen, es sei denn, er habe gerechtfertigte Gründe von zumindest gleichem Gewicht, nicht mitzuziehen. (2) Ungeachtet des Abs. 1, kann ein Ehegatte vorübergehend …
§ 98 EheG · EheG · Ehegesetz
§ 98 Haftung für Kredite
…1) Entscheidet das Gericht (§ 92) oder vereinbaren die Ehegatten (§ 97 Abs. 5, gegebenenfalls § 55a Abs. 2), wer von beiden im Innenverhältnis zur Zahlung von…
§ 10 MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 10 Kündigungsschutz
…Auflösung des Dienstverhältnisses ist nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Bei minderjährigen Dienstnehmerinnen muß dieser Vereinbarung überdies eine Bescheinigung eines Gerichts (§ 92 ASGG) oder einer gesetzlichen Interessenvertretung der Dienstnehmer beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, daß die Dienstnehmerin über den Kündigungsschutz nach diesem Bundesgesetz belehrt wurde. (8) …
Rückverweise