JudikaturOGH

RS0047056 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 1976

§ 92 ABGB hat hinsichtlich der Folgepflicht der Ehefrau im Auge, daß diese regelmäßig dort, wo der Ehemann wohnt, auch wohnen soll und die Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt führen sollen, nicht aber, daß sich die Ehefrau, wenn dies der Ehemann wünschen sollte, außerhalb des Wohnortes des Mannes aufzuhalten hätte (vgl Klang - Wentzel, Kommentar 2.Auflage zu § 92 ABGB, S 385).

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